Stehen in der Akteneinsicht sämtliche Beweise, die die Gegenseite hat?

7 Antworten

In der Ermittlungsakte müssen alle Beweismittel drin sein oder sie müssen zumidnest zugänglich geamcht werden (beschlagnahmte Unterlagen oder so)

Akteneinsicht bekommt auch nur der Verteidiger - er bekommt die komplettte Akte und kann sie dann kopieren ....

Wenn die Beweise die Polizei haben müßte, kann es dann sein, dass diese nicht in der Akteneinsicht sind und später erst ans Licht kommen?

@Sommer7713

Beweise können wie gesagt auch Extra aufbewahrt werden - z.B. Fingerabdrücke, Blutproben etc. aber in der Akte muss stehn, dass es sie gibt ...

@Sommer7713

Die Schriftstücke sind in der Akte - außer man braucht sie als Beweismittel .... z.B. gefälschte Unterlagen etc. dann gehören sie zu den Beweismitteln ... dann gilt aber oben .... es muss drinstehen, dass es sie gibt ....

es stehen zumindest alle beweise in der akte, die zur eröffnung eines verfahrens wichtig sind. mit was aus taktischen gründen hinterm berg gehalten wird, kann vorher keiner abschätzen.

Moin!Natürlich steht da alles drine. Da steht sogar drine Wer dich Verraten hat(Falls Du mal angesch...... wurdest und weißt nicht Wer das war)Dann forderst Du die Akte an und kannst darinn lesen Wer das ist. Caio

Es werden alle Beweismittel genannt, die bei der Verfahrenseröffnung vorhanden / bekannt waren. Natürlich können auch später noch Beweismittel oder Zeugen auftauchen, die dann halt nicht zum Zeitpunkt der Einsichtnahme in der Akte stehen können. Natürlich kann die Gegenseite Beweise oder Zeugen erst später bringen.

Selbstverständlich kann die Gegenseite auch noch nach Eröffnung des Verfahrens noch Beweise erbringen.

Auch beweise, die die Polizei längst haben müßte?