Stehen Gerichtskosten im Scheidungsurteil bzw. Beschluss? Kommt eine Rechnung vom Gericht?

2 Antworten

Die Gerichtskosten werden im Scheidungsbeschluss definiert "Gegeneinander aufgehoben", das bedeutet, dass jeder nach Rechtskraft des Beschlusses eine eigene Kostenrechnung vom Gericht erhält.

In der Regel ist im Beschluss der Scheidung bzw. in einem eigenen Beschluss auch der** Verfahrenswert** angegeben. Aber nicht erschrecken! Dieser ist oft hoch (monatliches Nettoeinkommen von Frau und Mann x 3) . Aus diesem Wert errechnen sich die Gerichtskosten, die bei Durchschnittseinkommend der beiden Parteien so zwischen 300 - 600 EUR liegen dürften.

Die Anwaltsrechnung vom Exmann braucht sie n i c h t zu bezahlen. Dabei handelt es sich um außergerichtliche Kosten. Er hat einen Anwalt genommen, also steht er auch alleine für die Kosten gerade.

Hallo, es sieht so aus als ob nur er einen Anwalt hatte. Richtig ist aber in jedem Fall, dass die Gerichtskosten zur Häfte von jedem Ehepartner getragen werden müssen.

https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/faq-scheidung

Ja nur er hatte einen Anwalt aus dem Grund das die beiden über 800Kilometer entfernt wohnen und sie nicht persönlich da sein konnte und daher per Brief geantwortet hatte. Das die Gerichtskosten geteilt werden ist uns klar aber seit wann kommen die Gerichtskosten vom Anwalt?

Bitte die Fragen beachten:

Dass die Gerichtsgebühren von beiden gleichermassen zu tragen sind, ist klar, aber müsste meine Freundin dann nicht eine auf sie ausgestellte Rechnung vom Gericht erhalten?

Und

Stehen Gerichtskosten im Scheidungsurteil bzw. Beschluss?

Wurden damit noch nicht beantwortet