Springmesser bzw. Rettungsmesser verboten?

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Und wieder richtig schöne falsche Antworten...

Also das Ding ist ein Einhandmesser. Im Gesetz steht, dass man zum Führen ein berechtigtes Interesse benötigt. Als Privatmensch wird dir das aber in der alltäglichen Rechtsprechung nicht mehr zugebilligt.

Trägst du es beruflich, dann ist das absolut kein Problem! Ein ganz eifriger Gesetzeshüter (meist die vom Ordnungsamt, weil die doch so gerne echte Polizisten wären) könnte dir noch einen Strick daraus drehen, wenn du es auf dem Weg zu Arbeit und wieder nach Hause nicht verschlossen transportierst. Aber bei euch ist das glaube ich so, das ihr springen müsst wenns zum Einsatz geht, egal wo ihr gerade seid. Von daher kannst du in einer Kontrolle so argumentieren, dass du es nicht immer erst rausfummeln willst, sondern bei einer Gefahrensituation, die sich für dich 24 h am Tag ergeben kann immer schnell zur Verfügung haben musst.

Es gibt Rettungsmesser, die von dem Führverbot ausgenommen wurden, die haben aber eine abgerundete und stumpfe Klingenspitze. Das wäre am besten um auf der absolut sicheren Seite zu stehen wenn du so ein Ding bei dir hast.

Armes, paranoides Deutschland, dass ein Feuerwehrmann fragen muss, ob ein Werkzeug gesetzlich in Ordnung ist.... aber so ist es leider, Dank den Grünen übrigens. Die haben diesen Schwachsinn mit den Einhandmessern angestoßen. Nur falls man das bei der nächsten Wahl mal berücksichtigen will ;-)

Es gibt Rettungsmesser, die von dem Führverbot ausgenommen wurden, die haben aber eine abgerundete und stumpfe Klingenspitze.

Es gibt meines Wissens ein BKA-Gutachten über ein Rettungsmesser von Hubertus. Es handelt sich dabei um ein Springmesser mit abgerundeter Spitze, dessen Klinge länger als 8,5 cm ist und daher eigentlich verboten wäre. Das BKA hat jedoch die Waffeneigenschaft dieses Messers verneint, deshalb ist der Besitz legal. Das Führen dieses Messers wird dennoch von § 42a WaffG eingeschränkt.

Armes, paranoides Deutschland, dass ein Feuerwehrmann fragen muss, ob ein Werkzeug gesetzlich in Ordnung ist

Stimmt.

Lohig2k hat ja in seinem Link schon auf Abs. 2.1 verwiesen

Wenn du in Abs. 4,2 schaust steht da auch was von einem "allgemein anerkannten Zweck". Und das ist ein Rettungsmesser für einen Feuerwehrmann in jedem Fall. Das Messer ist ja nicht nur da um Anderen zu helfen. Es ist in erster Linie auch dafür da um dir aus Notsituationen zu helfen. Insbesondere für AGT empfehle ich in jedem Lehrgang das sie sich ein Messer zulegen was sie ständig am Mann haben, und mir soll kein Polizist, Richter oder Staatsanwalt erzählen das man im Einsatz nicht in Situationen kommen kann wo man gerade noch einen Hand frei hat um das Messer zu erreichen und mit einer Hand einsatzbereit zu machen. Ich erinnere hier nur an Brandmeister Stampe.

Selbst wenn du kein AGT bist kannst du in der THL in Zwangslagen kommen wo du ein Messer mit einer Hand bedienen musst, weil die Umstände wie z.B. räumliche Enge nichts anders erlauben.

Selbst nach dem neuen Waffengesetz sidn so gut wie alle Rettungsmesser immer noch als Einhandmesser ausgeführt und das hat auch seinen Grund. Wenn dir jemand in deiner Feuerwehr sagt du darfst das nicht haben, dann sag ihm einfach er möge sich das Gesetz doch bitte noch mal richtig durchlesen und dann seine Anweisung schriftlich begründen. Wetten das du kaum jemand findest der das rechtssicher kann. Eine der größten Gefahren der Neuzeit ist gefährliches Halbwissen.

Und die meisten Rettungsmesser, die auch Einhandmesser sind, unterliegen dem Führverbot. Nur welche, die ganz bestimmte Eigenschaften aufweisen (abgerundete und stumpfe Klingenspitze) sind über einen BKA Feststellungsbescheid vom Führverbot ausgenommen.

Rettungskräfte müssen sich aber bei der Berufsausübung darüber keine Gedanken machen, in ihrer Freizeit allerdings schon!

@FloTheBrain

Danke das du da noch mal so explizit hinweist. Solange das Messer an der Uniform ist wird niemand was sagen. Nur als Berufs- oder freiwilliger Feuerwehrmann muss man es ja erst mal dahin bekommen und will es vermutlich auch mal zur Wartung/Reinigung mit nach Hause nehmen. Ja unsere Gesetzgeber haben schon so einige Gesetze nicht bis zum Ende gedacht.

Die abgerundeten Messer halte ich persönlich übrigens für nicht so toll. Wenn man mal etwas zerstechen muss, z.B. Luftfederung beim LKW, dann macht sich das einfach blöd ohne Spitze.

Wenn der Dienstherr der Meinung ist das dieses Messer nicht gesetzeskonform ist dann soll er doch dienstlich eines stellen.

@Nomex64

Nur welche, die ganz bestimmte Eigenschaften aufweisen (abgerundete und stumpfe Klingenspitze) sind über einen BKA Feststellungsbescheid vom Führverbot ausgenommen.

Das BKA-Gutachten über diese Messer ist wesentlich älter als das Führungsverbot, es betraf damals nur die Legalität des Besitzes derartiger Messer. Bis zum 1.4.2008 musste man sich auch nicht mit diesem lächerlichen Verbot herum ärgern.

Also, als Springermesser gelten die Messer, welche mit einer Hand schnell geöffnet werden können. Solche Messer werden im Alltag für normal nicht gebraucht, erster Punkt, warum verboten. Zum anderen kommt dazu, dass dieses Messer am hinteren ende eine Säge besitzt, welches dies, nicht nur zu einem Messer macht und dadurch schwerwiegende Verletzungen verursachen kann, zweiter Punkt, warum verboten. Ob es nun für den beruflichen Einsatz erlaubt ist, habe ich keine Ahnung, aber für Otto-Normal-Verbraucher ist das mitführen dieses Messers, in der Öffentlichkeit verboten.

Naja, weit daneben is halt auch vorbei....

@damentrix

Es ist kein Springmesser, es ist ein Einhandmesser. Springmesser öffnen und verriegeln auf Knopfdruck, Dank eines Federmechanismus. Hier nicht vorhanden. Springmesser haben die Auflage maximal 8,5 cm Klingenlänge aufzuweisen, die nur einseitig geschliffen sein darf. Sonst verboten. Das trifft auf ein Einhandmesser nicht zu.

Die "Säge" ist ein Wellenschliff, welcher dazu gedacht ist, Seile, Gurte und Kabel schnell durchtrennen zu können. Eindeutig eine Werkzeugfunktion und keine Waffeneigenschaft. Dadurch bleibt es ein ganz normales Taschenmesser. Es ist deswegen nicht verboten.

Es ist bei einem berechtigten Interesse erlaubt in der Öffentlichkeit zu führen, was leider nicht mehr von der Rechtsprechung anerkannt wird, obwohl es so im Gesetz steht. Du hast also in sofern recht, dass man es nicht einfach so in der Freizeit mit sich führen darf. Nur deine Begründung dafür ist komplett falsch.

als Spring[er]messer gelten die Messer, welche mit einer Hand schnell geöffnet werden können.Solche Messer werden im Alltag für normal nicht gebraucht,

  1. Als Springmesser gelten Messer, "deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser)" (Anlage 1 zum Waffg).

  2. Solche Messer wurden mal für Leute entwickelt, die nur eine Hand benutzen konnten.

Für den professionellen Einsatz ist es nicht geeignet (steht in der Beschreibung) und im privaten Bereich ist es verboten - also das mitführen.

naja dort steht ,,...allerdings sind sie nicht für den täglichen, harten Einsatz von professionellen Einsatzkräften konzipiert worden."

Da ich in einer freiwilligen Feuerwehr tätig bin haben wir nicht alt so viel einsätze und das messer wird schon den ein oder anderen Einsatz mitmachen.

Allerdings was dies auch nicht bestandteil meiner Frage ob es dafür gut ist !!!

Die Gesetze haben sich in der Hinsicht "letztens" mal wieder geändert. Aber es spielen Klingenlänge, Klappmechnismuss usw. eine Rolle. Die Klingenlänge ist erlaubt, allerdings kann man die Klinge mit einer Hand öffnen, das darf glaub ich nicht. ABER: dieses Messer ist als Werzeug gedacht. Du darfst es bei der Feuerwehr mit dir führen, weil du dich und andere damit aus misslichen Lagen befreien könntest, z.B. wird Atemschutzgeräteträgern im Lehrgang emphohlen ein Messer oder eine Schere mit sich zu führen. Da gibt es Paragrafen mit "berechtigtem Interesse" und so... das ist so ähnlich wie wenn eine Profi-Theatergruppe bei Ritterfestspielen was aufführt und echte Schwerter bei sich trägt. Wie das privat aussicht, weiß ich nicht, aber manchmal muss man bestimmte Dinge auch noch auf bestimmte weise transportieren, wie bei Schusswaffen in geschlossenen Kisten und so.

Dieses Messer sollte also erlaubt sein.

Die Gesetze haben sich in der Hinsicht "letztens" mal wieder geändert.

Vor rund fünf Jahren.