Sperrfrist für Waldverkauf

4 Antworten

´Wald kaufen´ bedeutet ja nicht, die Bäume gekauft zu haben, sondern auch das Grundstück, auf dem sie stehen.

Denn sonst hättest du nicht gekauft, sondern gepachtet.

Du meinst vermutlich die Spekulationsfrist, oder? Auch der beim Verkauf von Forstflächen anfallende Gewinn ist zu versteuern.

danke

das heist ich muss denn vollen Betrag denn ich bekomme versteuern . wie hoch ist der habe damals ja schon 3,5 % Grunderwerbssteuer bezahlt kann ich verkaufen oder muss ich Spekulationsfrist von 10 Jahren einhalten

Für den VERKAUF gibt es keine Sperrfrist.

Die Sperrfrist gilt nur für eine (Eigenbedarfs-)Kündigung nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Auch ist die Länge der Sperrfrist in den Bundesländern verschieden.

Wie es aber mit der Spekulationssteuer aussieht kann ich dir nicht beantworten.

BEI IMMOBIELEN GILT EINE SPERRFRIST VON 10JAHREN WEGEN SPEKULATION

GILT DAS AUCH FÜR WALD

Sperrfrist bei Immobilien (denke, auch bei Wald) gibt es NICHT.

Bei Immobilien musst Du allerdings, und das meinst Du sicherlich, den Gewinn aus dem Verkauf, wenn er innerhalb 10 Jahren erzielt wird, voll versteuert werden