Sozialamt und Pflegegeld der krankenversicherung AOK mitteilung?
Hallo,ich habe eine frage und zwar.
Wenn man von Sozialhilfe lebt,und einen Pflegegrat Pflegegeld bei der AOK Krankenversicherung beantragt hat und genehmigt bekommen hat,und Geld dann von der Krankenkasse zur Pflege einer Person bekommt ,muss man das dem Sozialamt Hartz 4 Amt mitteilen?
Das Geld ist nicht ein Pflegegeld vom Sozialamt ,sondern von der Krankenkasse direkt, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Es gibt ja auch Pflegegeld vom Sozialamt,das ist es aber nicht,sondern von der AOk direkt.
Meine frage ist nur muss man das dem Sozialamt mitteilen?Wird irgendetwas angerechnet?
Ich habe gehört man muss es nicht mitteilen,aber da gehen die aussagen auseinander.
Ich erfrage das für jemanden der nun Pflegebedürftig geworden ist und vom Sozialamt lebt.
Danke für eure Hilfe
7 Antworten

Nein - Pflegegeld wird nicht als Einkommen angerechnet.
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Sozialhilfe---Einkommen-und-Vermoegen-109.html#ue31

Wenn Du Sozialhilfe beziehst wird Pflegegeld, welches Du erhältst, nicht als Einkommen berücksichtigt.


Das verstehe ich nicht so ganz,
Bekommst du das Pflegegeld, weil du eine Pflegestufe hast oder pflegst du jemand anderes?
Wenn du selbst das Pflegegeld bekommst, wird das nicht angerechnet.
Pflegst du aber jemanden und bekommst Geld dafür, ist das als Einkommen zu rechnen.
Aus deinen Ausführungen ist das nicht so klar ersichtlich.
Und Pflegegeld kommt nicht von der Krankenkasse der AOK. sondern von der Pflegekasse der AOK.
Pflegegeld vom Sozialamt gibt es erst ab einem bestimmten, höheren Pflegegrad. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das "Pflegegeld" heißt, ich meine, das hat eine andere Bezeichnung. Das ist eine zusätzlich finanzielle Zuwendung wegen dem höheren Pflegegrad.

Aus deinen Ausführungen werde ich nicht so recht schlau.
Zum einen das Pflegegeld wird nicht von der Krankenkasse, sondern von der Pflegekasse ausbezahlt.
Und zum anderen gehört nicht dir oder der Person die Pflegt das Pflegegeld, sondern das Pflegegeld steht rechtlich dem Pflegebedürftigen zu.
Und der Pflegebedürftige kann sich damit seine Pflege privat organisieren.
Gibt er das Pflegegeld an die Person weiter die in Versorgt, so ist das OK.
Und das Pflegegeld, welches der Pflegebedürftige von der Pflegekasse erhält, darf ausser auf Blindengeld , auf keine weitere soziale Leistung des pflegebedürftigen angerechnet werden.
Doch Achtung-- die Ämter versuchen es immer wieder.
Pflegest du , als nicht Angehöriger, eine Person und diese gibt dir das Pflegegeld für deine Leistung und du erhälst Sozialleistungen ( - z. B. Hartz4), so musst du das übergebene Pflegegeld als Einkommen angeben und es wird auf deine Sozialleistungen angerechnet.

Also verstehe ich das richtig aus dem beitrag,es wird beim Sozialamt nicht angerechnet,das Pflegegeld?Bei der Person die das Pflegegeld bekommt,und auch sozialhilfe bekommt?Die ein und die selbe person?Ich bin in der sache leider nicht so fit tut mir leid :-/