Sozialabgaben auf auslöse?
es heist ja auslöse ist steuerfrei... aber was ist mit den sozialabgaben...? hier in der firma geht zur zeit das gerücht um das diese nach drei monaten doch versteuert wird? wenn mein AG mir weniger zahlt als steuerfrei wäre, kann ich das beim lohnsteuer jahresausgleich geltend machen?
2 Antworten
Gegenfrage: was verstehst Du unter Sozialabgaben?
Verpflegungsmehraufwand und Fahrgeld sind steuerfrei und können bei Werbungskosten abgesetzt werden. Hat der AG hier etwas gezahlt, wird das dann vom Gesamtbetrag der Reisekosten abgezogen und nur die Differenz ist zu berücksichtigen.
Was meinst Du denn nun. Steuerfrei odfer Sozialversicherungsfrei? Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe
beides^^ nochmal.. ist die auslöse nach drei monaten zu versteuern? udn wie sieht es im allgemeinen mit sozialversicherung aus?
Prinzip (mit ganz geringen Ausnahmen) : Steuerfreiheit = Sozialabgabefreiheit. Die Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit sind aber nur in den ersten 3 Monaten am selben Ort steuerfrei. Geht die Tätigkeit ohne Ortswechsel weiter, wird die vom AG eventuell gezahlte Auslöse wie steuerpflchtiger und damit auch sozialabgabepflichtiger Arbeitslohn behandelt. Da diese Beträge versteuert wurden, mindern sie aber auch nicht mehr die Werbungskosten, die du in der Steuererklärung ansetzen kannst.
ich verstehe darunter RV KV PV AV und RV ... ich bin zu zeit auf montage im ausland udn bekomme 25€ täglich. steuerfrei wäre laut meiner recherche ein höherer satz... und diese differenz meinte ich mit geltend machen