Sozialabgaben auf auslöse?

2 Antworten

Gegenfrage: was verstehst Du unter Sozialabgaben?
Verpflegungsmehraufwand und Fahrgeld sind steuerfrei und können bei Werbungskosten abgesetzt werden. Hat der AG hier etwas gezahlt, wird das dann vom Gesamtbetrag der Reisekosten abgezogen und nur die Differenz ist zu berücksichtigen.

ich verstehe darunter RV KV PV AV und RV ... ich bin zu zeit auf montage im ausland udn bekomme 25€ täglich. steuerfrei wäre laut meiner recherche ein höherer satz... und diese differenz meinte ich mit geltend machen

@Horst85

Was meinst Du denn nun. Steuerfrei odfer Sozialversicherungsfrei? Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe

@Wolfi0410

beides^^ nochmal.. ist die auslöse nach drei monaten zu versteuern? udn wie sieht es im allgemeinen mit sozialversicherung aus?

Prinzip (mit ganz geringen Ausnahmen) : Steuerfreiheit = Sozialabgabefreiheit. Die Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit sind aber nur in den ersten 3 Monaten am selben Ort steuerfrei. Geht die Tätigkeit ohne Ortswechsel weiter, wird die vom AG eventuell gezahlte Auslöse wie steuerpflchtiger und damit auch sozialabgabepflichtiger Arbeitslohn behandelt. Da diese Beträge versteuert wurden, mindern sie aber auch nicht mehr die Werbungskosten, die du in der Steuererklärung ansetzen kannst.