Sozialabgaben als Honorarkraft?
Arbeitnehmer A ist bei Arbeitgeber B angestellt. Hier besteht als normales Angestelltenverhältnis und es werden von A und B normal sozialabgaben abgeführt. A hat nun ein Angebot noch zusätzlich bei C als Honorarkraft auf Basis eines honorarvertrags zu arbeiten. Wir müssen hier sozialabgaben wie Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung usw von A bezahlt werden?
Wichtige Info: Die Tätigkeit bei B umfasst weniger als 20 Wochenstunden.
2 Antworten
Honorarkräfte sind selbständig, ergo keine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung.
Aber keine Regel ohne Ausnahmen:
- Bildet die Selbständigkeit den Mittelpunkt des Erwerbslebens, zeitllich und finanziell, so wird man freiwillig krankenversichert. Das freut Arbeitgeber B, da er nun keine KV- und PV-Beiträge mehr für A abführen muss. A zahlt diese nun alleine auf ALLE Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Anspruch auf Krankengeld hat er aber hieraus nicht.
- Selbständige mit einem Auftraggeber sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie mehr als geringfügig (450,- €) verdienen oder keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Es kann für maximal 3 Jahre ein Antrag auf Befreiung gestellt werden.
Wenn du freiwilliges Mitglied würdest, gilt der ermäßigte Satz (14% + Zusatzbeitrag)
Und sehe ich das Richtig, dass dann der maximale Monatbeitrag bei 577,50€ + Zusatzbeitrag gedeckelt ist?
Und sehe ich das Richtig, dass dann der maximale Monatbeitrag bei 577,50€ + Zusatzbeitrag gedeckelt ist?
Nope.
- Beitragsbemessungsgrenze 2016 für KV/PV: 4.237,50 €.
- Davon 14% (KV)--> 593,25 €
- Durchschnittl. Zusatzbeitrag 1,1% --> 46,61 €
- PV (über 23 und kinderlos - 2,6%) --> 110,18 €
Addiert: 750,04 € p.a.
Da ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht,muss für den zweiten Job kein Beitrag zur Sozialversicherung gezahlt werden,jedoch werden Steuern fällig.
Gibt es da keine Grenzen? Mal angenommen über den Honorarvertrag wird mehr verdient als bei dem Angestellten Verhältnis. Dann wäre die Krankenversicherung doch sehr günstig.
Dann ändert sich der Status von pflichtversichert auf freiwillig versichert und freiwillig Versicherte zahlen ihre Beiträge auf alle Einkünfte.
Seh ich das richtig, dann hier dann für die Krankenkasse der ermäßigte Satz + Zusatzbeitrag gezahlt werden muss, da ja kein Anspruch auf Krankengeld besteht?