Sozialabgaben als Honorarkraft?

2 Antworten

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Honorarkräfte sind selbständig, ergo keine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung.

Aber keine Regel ohne Ausnahmen:

  • Bildet die Selbständigkeit den Mittelpunkt des Erwerbslebens, zeitllich und finanziell, so wird man freiwillig krankenversichert. Das freut Arbeitgeber B, da er nun keine KV- und PV-Beiträge mehr für A abführen muss. A zahlt diese nun alleine auf ALLE Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Anspruch auf Krankengeld hat er aber hieraus nicht.
  • Selbständige mit einem Auftraggeber sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie mehr als geringfügig (450,- €) verdienen oder keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Es kann für maximal 3 Jahre ein Antrag auf Befreiung gestellt werden.

Seh ich das richtig, dann hier dann für die Krankenkasse der ermäßigte Satz + Zusatzbeitrag gezahlt werden muss, da ja kein Anspruch auf Krankengeld besteht?

@alexbababu

Wenn du freiwilliges Mitglied würdest, gilt der ermäßigte Satz (14% + Zusatzbeitrag)

@kevin1905

Und sehe ich das Richtig, dass dann der maximale Monatbeitrag bei 577,50€ + Zusatzbeitrag gedeckelt ist?

@alexbababu

Und sehe ich das Richtig, dass dann der maximale Monatbeitrag bei 577,50€ + Zusatzbeitrag gedeckelt ist?

Nope.

  • Beitragsbemessungsgrenze 2016 für KV/PV: 4.237,50 €.
  • Davon 14% (KV)--> 593,25 €
  • Durchschnittl. Zusatzbeitrag 1,1% --> 46,61 €
  • PV (über 23 und kinderlos - 2,6%) --> 110,18 €

Addiert: 750,04 € p.a.

Da ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht,muss für den zweiten Job kein Beitrag zur Sozialversicherung gezahlt werden,jedoch werden Steuern fällig.

Gibt es da keine Grenzen? Mal angenommen über den Honorarvertrag wird mehr verdient als bei dem Angestellten Verhältnis. Dann wäre die Krankenversicherung doch sehr günstig. 

@alexbababu

Dann ändert sich der Status von pflichtversichert auf freiwillig versichert und freiwillig Versicherte zahlen ihre Beiträge auf alle Einkünfte.