Sondergenehmigung Bf 17?

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Es gibt schon die Möglichkeit bei BF17 eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten um eine bestimmte Strecke ohne Begleitperson zu fahren. Voraussetzung dafür ist aber das Vorliegen einer besonderen persönlichen Härte für den Antragsteller.

Hier die grundsätzlichen Bedingungen die erfüllt sein müssen:

  • Es darf keine andere zumutbare Möglichkeit geben die Strecke zu bewältigen [öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaft/Mitfahrmöglichkeit, Mofa, Kleinkraftrad]
  • Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollte länger als 1,5Std pro einzelne Fahrt dauern
  • Mindestens 20km Entfernung zur Arbeitsstelle
  • MPU muss nachgewiesen werden [Kosten ca.125€]

Geh mit diesen Begründungen mal zur Führerscheinstelle, die werden dich dafür auslachen.

Nur weil du sagst, dass die Busverbindung "zu lang und zu kompliziert" ist, bekommst du keine Sondergenehmigung. 16km sind da noch nicht ausreichend, ich kann mir nicht vorstellen dass du für diese Strecke länger als eine Stunde brauchen wirst.

Eine Sondergenehmigung um alleine zur Ausbildungsstelle fahren zu dürfen, wird nur dann erteilt, wenn der Weg zur Arbeit UNZUMUTBAR ist. Ich kenne jemanden aus meiner Ausbildungszeit, der diese Genehmigung hatte. Der hat 50km von der Ausbdilungswerkstatt weg gewohnt und da wir morgens um 6 anfangen mussten und keine Busanbindung bestand, hat er die Genehmigung bekommen.

Aber wenn ein Bus vor deiner Haustür fährt, der dich in unter einer Stunde bis zu deinem Betrieb bringt, dann bekommst du diese Genehmigung auf keinen Fall.

Wenn es so einfach wäre, die Sondergenehmigung zu bekommen, dann würde ja jeder schon mit 17 alleine zur Arbeit fahren.

Es gibt Arbeitnehmer, die noch weiter vom Arbeitsort entfernt leben und trotzdem mit dem ÖPNV unterwegs sind. Ich glaube kaum, dass man für solchen 'Luxus' eine Sondergenehmigung bekommt.

Hallo kevinfr

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2008-Texte/fpx-08-10-536-BF17.htm

Rein theoretisch ist eine solche Ausnahmegenehmigung denkbar.

Seit Einführung des BF17 scheint mir da die Vorgehensweisen der Fahrerlaubnisbehörden regional unterschiedlich zu sein, sodass es das beste ist, wenn Du einfach mal konkret unverbindlich bei der für Dich zuständigen FeB anfragst.

Tendenziell sind die Anforderungen an eine Ausnahmegenehmigung jedoch recht hoch. Reine Bequemlichkeit genügt nicht, sodass ggf. auch eine deutlich verlängerte Fahrzeit inkauf genommen werden muss. Auch wirst Du darlegen müssen, weshalb Alternativen, wie bspw. die Fahrt mit einem Roller oder eine vorübergehde Unterkunft in der Nähe des Ausbildungsplatzes, nicht in Betracht kommt.

(§11 Abs. 3 FeV)

Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,

zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter,

Die entsprechende MPU kostet 126,14€.

ich sehe die Chancen zwar auch nicht gerade sehr gut, aber es kann nie ganz ausgeschlossen werden das es doch klappt

dann sprech bei der kfzstelle vor, ob du die voraussetzungen erfüllst.