Sollte man die Polizisttin zürückrufen, wenn sie versucht hat mich zu erreichen?
Frage steht oben. Keine Sorge war nur ein kleiner unbemerkter Parkrempler :)
6 Antworten
Hallo.
Das kann teuer werden Fahrerflucht § 142 STGB. 6 Monate Führerscheinentzug. 3 Punkte und Gerichtverhandlung.
Wenn du Schuld hast muss du auch noch alle Kosten zahlen.
Trotzdem viel Glück und Schönen Sommer.
Mit Gruß Bernd.
Ja, klar, denn sie wird ja ohnehin wieder anrufen.
Der kleine Parkrempler ist unter Umständen eine Unfallflucht, das ist eine Straftat. Das würde ich hier nicht so verniedlichen.
das ist mir schon klar die Frage ist nur, ob es gut oder schlecht ist, die Polizistin zurückzurufen oder ob man wartet, bis sie wieder anruft

Nein. Vorher muss auch die Polizistin es schriftlich versuchen und zu einer Anhörung einladen. Wenn sie dann wieder einen Korb kriegt, geht das Ganze zur Staatsanwaltschaft.
Ist aber auch egal, weil es eh dort landet. Daran ändert ein Date zwischen der Polizistin und Jogir auch nichts mehr. Den Schritt kann man sich also im Grunde sparen.
Gruß S.
Ja, sollte man
Es ist völlig egal, ob du zurückrufst oder nicht, solange sie nicht ausdrücklich um Rückruf gebeten hat. Ansonsten hat es keinerlei Konsequenz auf das Verfahren.
Gruß S.
Keine Sorge...
Nöö, du, ich bin nicht besorgt.