Sollte ich meine Rechtsschutzversicherung lieber nicht bei dem Versicherer haben

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Rechtsschutzversicherung ist immer eine rechtlich selbständige Gesellschaft. Auch wenn sie aus der gleichen Hand angeboten wird. Aber du kannst mit deiner Rechtsschutzversicherung sogar gegen diese selbst klagen, wenn ein Anwalt eine ausreichende Erfolgsaussicht bescheinigt. Im Notfall kannst du Deckungsklage erheben.

Mal ne richtig gute und nicht polemische Antwort ! DH ! Das "mal" bezieht sich nicht auf Deine Antworten, sondern auf dieses Thema. Da wird sonst viel gelabert.

Rechtsschutzversicherungen sind immer eigene Gesellschaften und damit unabhängig, auch wenn sie augenscheinlich aus dem "gleichen Laden" kommen. Somit ist "müller gegen müller" natürlich möglich, wenn - wie bei jedem Fall - durch die Rechtschutzversicherung und/oder Anwalt Erfolgaussichten festgestellt werden.

Versicherungen sind wie alle Finanzgeschäfte letztlich Vertrauenssache. Also am Besten den Vertreter vor Ort fragen und ggf. die Passage in den Bedingungen zeigen lassen ;-)

Die Frage wurde von „DerHans“ hundertprozentig richtig beantwortet. Rechtschutzversicherungen sind genau aus deinem besagten Grund, immer rechtlich selbständige Gesellschaften. Der Gesetzgeber bestimmte diese Voraussetzungen, weil er ebenfalls befürchtete, dass eine Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage ablehnen könnte, wenn sich ein Rechtschutzfall gegen seinen Mutterkonzern richtet. Im Übrigen darfst du auch genau ist diesem Grund deine Rechtschutzversicherung nicht verklagen. Dies ist ein Ausschluss in jeder Rechtschutzversicherung.

Vorteile bei einem Versicherer:

weitere Versicherungsbereiche können oftmals günstiger abgeschlossen werden (Rabatt)

Und hä? Wenn es zu einem Versicherungsfall kommt in einem Teilgebiet, warum solltest Du nicht gegen den Versicherer vorgehen können, wenn dieser sich nicht an den Vertrag hält???

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Und falls Du Zweifel bezüglich der Versicherungsprämie hast und den dazugehörigen Leistungen, kannst Du selbst vergleichen, ob es nicht doch günstigere Anbieter gibt (im Net oder über einen unabhängigen, kostenfreien Versicherungsmakler).

Meines Wissens ist es kein Problem mit der HUK Rechtsschutz gegen die HUK Haftpflicht zu klagen, wenn es darauf ankäme. Ich denke dass die einzelnen Versicherungen relativ selbstständige Unternehmen sind. Vielleicht ist es sogar ein Vorteil wenn die das untereinander dann ggf. auch klären können. Ich glaube auf jeden Fall dass das normalerweise kein großer Nachteil ist und wenn Du ansonsten mit der HUK zufrieden bist würde ich das auch so beibehalten

Es kommt häufig genug vor, dass beide Prozessgegner die gleiche Rechtsschutzversicherung haben, das hat mit dem Ausgang des Prozesses überhaupt nichts zu tun. Den bestimmen immer noch die Richter. Rechtschutzversicherung hin oder her.