Sollte der Staat die Staatsangehörigkeit Ersatzlos entziehen können?
Also jetzt beispielsweise für Leute die sich dem IS angeschlossen haben um für ein Kalifat zu kämpfen und jetzt einfach wieder hier hin wollen
16 Stimmen
5 Antworten
Sollte von Fall zu Fall beurteilt werden. Manche haben sich hinreisen lassen, waren aber nie im Einsatz und verlieren alles nur weil sie falschen Ideologien gefolgt sind. Jemand, der für eine Terrororganisation getötet hat sollte von einem Kriegstribunal verurteilt werden. Wenn er keine kämpferischen Tätigleiten ausgeführt hat, heißt das nicht, dass er unschuldig ist, vielleicht hat er eine terrorisctische Organisation auf andere Weise unterstützt. Hier sollte man eine Abstufung finden aber nicht ohne weitere Beobachtung (Rasterfahndung).
Ist es nicht so, dass ihnen der sichere Tod droht, wenn sie als „gescheiterte Kämpfer" zurückkehren. Da finde ich eine Resozialisierungsmaßname eine bessere Alternative, dabei hat man die Leute unter Kontrolle. Jetzt nicht ganz ohne Überwachungskultur.
Zum Glück nicht.
Die Nazis haben den Juden die Staatsbürgerschaft entzogen, dadurch wurden die Juden in Deutschland staatenlos und in der Folge rechtlos. Deswegen diese Regelung in das Grundgesetz aufgenommen, damit der Staat nicht einfach missliebige Gruppen staatenlos und rechtlos machen kann
ABER:
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gilt grundsätzlich auf Dauer. Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist nach dem Grundgesetz verboten. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines Gesetzes eintreten. Gegen den Willen des Betroffenen darf der Verlust der Staatsangehörigkeit nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Bundesregierung.de
Ich wüsste nicht was ein Staat davon hätte.
Bro wie stellst du dir das vor? Sollen Zielfahnder im Ausland den Ausweis erpressen und dann zerschneiden? Oder wie läuft das ganz praktisch?
Bei 2 Ausweisen kannst du einen einziehen und dann abschieben
Ich meine nur ob die Möglichkeit bestehen sollte