Sohn Schulden, muss der Vater Zahlen?

13 Antworten

Wenn dieser nicht in das Geschäft involviert ist, als Bürge z.B. natürlich nicht.

Ehrlich, du hättest die Frage vervollständigen sollen. Ich schließe jetzt aus deinen nachträglichen Aussagen und Anmerkungen bei Dritten Antworten, dass der Sohn Schulden gemacht hat und du/bzw. der Vater bereits vor 20 Jahren dafür gebürgt hat/hast.

Erstens: ich gehe davon aus, dass es sich um ein Rechtsgeschäft im Sinne der §§ 765 ff BGB gehandelt hat? (Bürge für Geschäftskredit, etc?)

Zweitens: ich gehe davon aus, dass die Bürgschaft eine Obergrenze hat?

Drittens: Wurde die Bürgschaft zeitlich begrenzt?

Wenn du zweitens und insbesondere drittens mit nein beantwortest, KANN es sein, dass du/bzw. derjenige für den du fragst, mit drin hängt.

Lies dir aufmerksam den § durch

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__775.html

ob eine der Voraussetzungen für eine nachträgliche Befreiung der Bürgschaft zutrifft. Du kannst dann eine entsprechende Befreiung beantragen. Ich weiss nicht um wie viel es geht aber wenn sich z.B. die Situation des Sohnes nach der Bürgschaft entsprechend deutlich verschlechtert hat, wäre vielleicht über einen Anwalt etwas zu machen.

Viel Glück

Vielen Dank für die Ausführliche Antwort. Es gab mal Schulden für die dann vor 20 Jahren gebürgt wurde. Jetzt ist es erneut soweit daher frage ich. Ich bin mir sicher dass die Bürgschaft nur für den Schuldenbetrag der Damaligen Schulden gemacht wurde. Schönen Tag noch :-)

Wenn der Vater an der Firma beteiligt ist, bzw. für den Sohn eine Bürgschaft übernommen hat ja.

Sinnvoll wäre, wenn du uns weitere Informationen geben würdest.

 

es wurde vor 20 Jahren mal gebürgt. Der Vater ist nicht an der Firma beteiligt.

@like1008

Und damals hat die Firma schon bestanden?

Und was steht in der Bürgschaftsurkunde?

die Firma hat damals bestanden was in der Bürgschaftskunde steht ist mir nicht bekannt.

@like1008

Dann sollte man da mal reinschauen.

Dies müsste doch der Firmeninhaber haben, zumindest in Kopie.

Danke :-)

Grundsätzlich nein. Solange er nicht Bürge ist, die Firma übernimmt oder Gesellschafter ist (bei bestimmten Unternehmensformen), hat er damit nichts zu tun.

Kommt wohl auch auf die Rechtsform der Firma an.
Ist der Vater Teilhaber oder sonst wie involviert (Bürge etc.)
Eventuell ist der Sohn ja nichtmal mit dem privaten Vermögen haftbar?!