Sohn möchte das seine FREUNdin zu ihm zieht er ist nicht Mieter der Wohnung sondern seine Eltern?

5 Antworten

Da die Eltern Mieter der Wohnung sind, müssten diese den Vermieter um Zustimmung bitten. Gibt er diese, müssten die Eltern die Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage beim EMA ausfertigen.

Einen Rechtsanspruch auf Zustimmung zum Zuzug gibt es nicht.

Dein Freund darf die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen. Er ist ja tatsächlich Wohnungsgeber für dich. Daher ist das korrekt so.

Der Vermieter muss wissen, dass ihr zu zweit in der Wohnung wohnt. Denn es könnte bei den Nebenkosten Positionen geben, die nach Anzahl der Personen abgerechnet werden. Und dafür muss es bekannt sein. Er kann euch aber nicht verbieten, dass du einziehst, da man als Paar ein berechtigten Interesse hat, zusammen wohnen zu wollen. Mit anderen Worten, ihr könnt eher Probleme bekommen, wenn es dem Vermieter nicht mitgeteilt wird.

Der Untermietung (egal ob kostenfrei oder mit Miete) muss der Vermieter zustimmen, ansonsten ist es nur erlaubt, wenn es so ausdrücklich im Vertrag steht. Ansonsten kann er rechtliche Schritte gegen euch einleiten.

Super, Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort.

Der Vermieter darf den Zuzug eines Partners nicht verbieten. Er könnte höchstens mit Überbelegung kommen wenn die Wohnung sehr klein ist.

Die Wohnung hat 40qm ist das für 2 Personen zu "klein" für uns passt es perfekt und wir zahlen nur 450€ warm.

@Mogli00er

Laut Gerichtsurteilen gilt eine Wohnung als zu klein, wenn pro Person nur etwa 10 qm bleiben. Das passt also noch.

@Renick

Super Danke wir kümmern uns jetzt darum Kontakt zum Vermieter zu bekommen.

@Mogli00er
Super Danke wir kümmern uns jetzt darum Kontakt zum Vermieter zu bekommen.

Mit dem hab Ihr aber nichts zu schaffen. Außerdem könnte das die Eltern deines Freundes in Schwierigkeiten bringen.

Wohnungsgeber sind die Eltern und ihr Sohn ihr Untermieter. Bei Untervermietung durch einen Untermieter (dein Freund) schafft ihr euch nur Probleme. D.h., die Wohnungsgeberbescheinigung müssten die Eltern deines Freundes ausstellen.

Der Vermieter eurer Eltern muss, wenn ein gerechtfertigtes Interesse vorliegt, der Untervermietung zustimmen. Dies ist in eurem Fall (Partnerschaft) gegeben. Die Wohnung ist, wenn auch nur 1-Zi, mit 2 Personen bei 40qm nicht überbelegt. Aber per se müssten sich erst mal die Eltern deines Freundes an den Vermieter wenden, sie sind dessen Vertragspartner.

Abrechnungsprobleme nur, wenn es sich um einen Vermieter handelt, der auch nach Personenschlüssel abrechnet. Aber Gott sei Dank praktizieren solchen Unfug immer weniger Vermieter.

Alles in Allem habt ihr jetzt knapp 6 Wochen Zeit, die ganze Angelegenheit in trockene Tücher zu bringen.