Sitzverlegung einer UG zwingend notwendig?

2 Antworten

Hallo,

der Sitz der Gesellschaft muss nicht gleichzeitig die Geschäftsanschrift sein. Du kannst z.B. in München im Handelsregister eingetragen sein, deine Geschäftsadresse kann aber auch durch Umzug in Nürnberg sein. Kein Problem. Der Notar muss lediglich den Wechsel der Geschäftsanschrift dem Handelsregister mitteilen.

Wie hoch sind da die Kosten ? Kann ja nicht sein , dass ich dafür 500€ und mehr zahlen muss , oder ?

@mrbigget94

Keine Ahnung; aber 500 werden es sicher nicht. Anruf beim Notar gibt dir Klarheit.

Ausschlaggebend ist hier wohl §105 Abs. 5 GNotKG, denn die Gebühr richtet sich ja nach dem Geschäftswert. 

Ich habe jetzt etwas von 30€ Gebühr für die beglaubigte Handelsregisteranmeldung gelesen, dazu kommen dann aber wohl noch übliche Auslagen und Steuern. Genaueres kann ich dir nicht sagen.