Sind Witze eigentlich irgendwie urheberrechtlich geschützt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die erste Frage ist, ob ein einzelner Witz geschützt ist. Dabei kommt es auf die Schöpfungshöhe (s. Wikipedia) des Textes an und auf das Todesjahr des Urhebers des Textwerkes.

Falls das Textwerk frei ist, ist noch immer nicht eine Sammlung von freien Textwerken frei. Siehe dazu http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__4.html

Wenn du also aus einer geschützten, weil originellen Sammlung von 50 Witzen 10 verwendest, könnte das schon ein Verstoß sein - auf jedenfall dann, wenn du auch noch die originelle Reihenfolge klaust.

Gruß aus Berlin, Gerd

verreisterNutzer  11.10.2016, 09:07

Hallo Gerd, erstmal danke für die tolle Antwort.

Aber ich glaube, hier nichts befürchten zu müssen in diesem Fall, da wir weder fortlaufende Sammlungen 1:1 übernehmen, noch die Witze im Urzustand belassen.

Wir sind gerade dabei, einzelne Witze zu sammeln, um danach diesen Witz 1. mit veränderter Satzstellung und 2. in Mundart wiederzugeben.

Da dürfte es dann wohl extrem schwierig sein, uns ans "Bein zu pinkeln", oder?

GerdausBerlin  12.10.2016, 10:54
@verreisterNutzer

Auch bei einer Übersetzung in eine andere Sprache oder Mundart benötigt man eine UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten durch den Rechte-Inhaber (= Urheber oder Verlag). Siehe UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen.

Anders sieht es aus bei einer UrhG § 24 Freie Benutzung. Wann eine solche vorliegt, wird hier erläutert: http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz

Eine "veränderte Satzstellung" genügt dazu in der Regel nicht.

Aber die meisten Witze entstammen einer mündlichen Überlieferung, so dass ein Urheber schwer auszumachen ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn der Witz einen klaren Urheber hat, dann kann auch ein Witz unter bestimmten Umständen geschützt sein. Allerdings kommen bei einem Witz drei Sachen zusammen, die bewirken, dass die meisten Witze kein Urheberrecht haben.

Die erste Sache ist, dass eine Urheberschaft meistens extrem schwer nachzuweisen ist.

Die Zweite ist, dass ein Werk eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen muss, damit sein Schöpfer überhaupt ein Urheberrecht geltend machen kann. Die meisten Witze können diese Hürde nicht nehmen.

Die Dritte ist, dass man, wenn überhaupt, nur den ganzen Witz schützen kann, aber nicht nur die Pointe. Ersetzt man halt beim Erzählen die Nationalität X durch die Nationalität Y, den Zug durch einen Autobus, usw., bis nur noch die Pointe die Gleiche ist.

Ich bin mir sehr sicher, dass Witze nicht urheberrechtlich geschützt sind. So habe ich z.B. mal davon gehört, dass der Song Happy Birthday vor Gericht als Allgemeingut bewertet wurde. Somit dürfte jeder mit dem Song machen, was er wollte. Bei den Witzen ist das sicherlich auch so.

Ja, die kann man nicht schützen. Zeichnungen sind ausgenommen. 

PapaVon2Teenies  10.10.2016, 11:29

---

ein Urheber von Witzen wird schwer auszumachenssein,  auch seitens des "Urheber" wird ein Nachweis kaum zu erbringen sein ,