Sind Rückstellungen immer netto?Also bildet man die Rückstellung auch für die Steuer vom Anwalt oder nur für die Anwaltskosten?
2 Antworten
Wenn man eine Rückstellung bildet, liegt noch keine Rechnung vor, also darf man auch keinerlei Vorsteuer ansetzen.
Da aber für drohende Steuererstattungen keine Bilanzposition angesetzt werden darf, kann man den geschuldeten Betrag gar nicht brutto zurückstellen, womit nur der Nettobetrag übrig bleibt. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Ansatz der Vorsteuer zu dem Zeitpunkt, zu dem die Rückstellung gebildet wird. Die Vorsteuer darf erst angesetzt werden, wenn die zugehörige Rechnung vorliegt. Damit würde die Rechnung aber nicht mehr ausstehen bzw. ist dann der geschuldete Betrag zeitlich und der Höhe nach nicht mehr unsicher und könnte direkt gegen die Verbindlichkeiten gebucht werden.
Quelle: http://www.waldlandwelt.de/cgi-bin/waldlandwelt.pl?223-themen/warum-rueckstellungen-netto-buchen
Weil auch 100 % der Unternehmen Vorsteuerabzugsberechtigt sind... entsprechend gibt es auch Rückstellungen zum "Bruttowert"
Nein. teilweise netto und teilweise brutto...