Sind Osteopathen an die ärztliche Schweigepflicht gebunden?

2 Antworten

Osteopathen unterliegen der Schweigepflicht, ähnlich wie Ärzte. Diese darf zum Anzeigen oder Verhindern einer Straftat gebrochen werden.

Die Antwort ist so nicht zutreffend.
Nur wenn der 'Osteopath' seine Tätigkeit im Rahmen eines
Heilberufs mit staatlich geregelter Ausbildung ausübt, gilt für ihn die
gesetzliche Verschwiegenheitspflicht nach §203 BGB.

@Tamtamy

Osteopath ist ein Heilberuf.

@somi1407

Entscheidend ist der Zusatz: 'mit staatlich geregelter Ausbildung'.
Das ist bei Osteopathie nicht der Fall.

Wenn Osteopathen nicht zugleich Arzt sind, dann unterliegen sie auch nicht der gesetzlichen Schweigepflicht, die für Ärzte oder Psychologen gilt.
Aber nichtsdestotrotz werden sie Kunden- bzw. Patientendaten vertraulich behandeln.

Hier findest du eine Auflistung aus dem deutschen BGB (§203), über die Berufsgruppen, die zur Verschwiegenheit bei einem "Privatgeheimnis" verpflichtet sind:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html


Ergänzung: Wenn der 'Osteopath' seine Tätigkeit im Rahmen eines Heilberufs mit staatlich geregelter Ausbildung ausübt, gilt für ihn die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht nach §203 BGB.