Sind Osteopathen an die ärztliche Schweigepflicht gebunden?
Und falls ja, was sind Ausnahmen?
2 Antworten
Osteopathen unterliegen der Schweigepflicht, ähnlich wie Ärzte. Diese darf zum Anzeigen oder Verhindern einer Straftat gebrochen werden.
Wenn Osteopathen nicht zugleich Arzt sind, dann unterliegen sie auch nicht der gesetzlichen Schweigepflicht, die für Ärzte oder Psychologen gilt.
Aber nichtsdestotrotz werden sie Kunden- bzw. Patientendaten vertraulich behandeln.
Hier findest du eine Auflistung aus dem deutschen BGB (§203), über die Berufsgruppen, die zur Verschwiegenheit bei einem "Privatgeheimnis" verpflichtet sind:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html
Ergänzung: Wenn der 'Osteopath' seine Tätigkeit im Rahmen eines Heilberufs mit staatlich geregelter Ausbildung ausübt, gilt für ihn die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht nach §203 BGB.
Die Antwort ist so nicht zutreffend.
Nur wenn der 'Osteopath' seine Tätigkeit im Rahmen eines
Heilberufs mit staatlich geregelter Ausbildung ausübt, gilt für ihn die
gesetzliche Verschwiegenheitspflicht nach §203 BGB.