Sind Einhandmesser in Deutschland verboten?

3 Antworten

Sind Einhandmesser in Deutschland verboten?

Nur die, die verbotene Waffen sind!

"Zweihandmesser", also Messer die zweifelsfrei nur mit zwei Händen geöffnet werden können, darf man ohne Längenbegrenzung und ohne  Begründung fast überall dabei haben! auch offen, s also nicht nur versteckt!

Feststehende Messer bis 12 cm Klingenlänge übrigens auch, wenn es keine Waffen sind (Dolche, ect..)

Strafen üblicherweise beim führen  "einhändig feststellbarer Messer" 50-300 Euro, + Vernichtungskosten des Messers, bei minderjährigen meist die dazu passenden Sozielastunden..

Warum nicht eins tragen, das erlaubt ist, also das mit einer Hand geöffnet werden kann aber nicht feststellbar ist und damit dem Ärgr aus dem Weg gehen?

https://youtube.com/watch?v=2dU9qenMlUg

Klappmesser, die man mit einer Hand öffnen kann und die dann verriegeln, unterliegen dem Führungsverbot nach § 42a Waffengesetz.

Klappmesser, die nur mit beiden Händen geöffnet werden, fallen nicht unter dieses Verbot, und es ist auch egal, ob du es offen oder verdeckt trägst.

Ein Verstoße gegen das Führungsverbot ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 € belegt werden (§ 53 Absatz 1 Nr. 21a WaffG). Üblich sind aber Beträge im dreistelligen Bereich.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__53.html

Danke für deine Ausführliche Antwort

Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Bei Springmessern gibt es eine Ausnahme vom Verbot wenn sie
>seitlich aufspringen UND
>nicht beidseitig geschliffen sind UND
>die Klinge max 85mm lang ist.


Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Übliche Bussgelder bei einem Verstoß gegen 42a sind 100-300€, bei einer  Höchststrafe von 10000€.

Da hätte ich 2 Fragen : -Unter welche Kategorie fällt das Einhandmesser (ohne verstärkung durch Feder)? -Wenn nicht, wäre es dann legal wenn es unter 12cm Gesamtlänge läge und keine Feststehende Klinge hätte?

@Abergail

Abgesehen von den wenigen genannten Messern die absolut verboten sind sind es Einhandmesser nicht.

Sie unterliegen nur dem Führverbot wenn 

1. die Klinge einhändig zu öffnen geht UND

2. die Klinge einhändig feststellbar ist.

Bei Klappmessern ist die Klingenlänge egal, 

die 12cm Klingenlängenbegrenzung betrifft nur das Führen feststehender Messer.

@Abergail

Wie "Kategorie"?

Mit Feder "verstärkt" - Was meinst du?

Wenn es ein Springmesser ist, dann ist es eine Waffe und darf sowieso nicht geführt werden und schon gar nicht  unter 18!

Die 12 cm sind nur bei  fester Klinge interessant (KLINGE!!! - nicht "Gesamtlänge!), bei Klappmesser nicht - die können so lange sein, wie man will!

Das hier ist legal als Beispiel:

http://rusknife.com/uploads/monthly_10_2012/post-167-0-31070000-1350912374_thumb.jpg

Ist ein Einhandmesser dann legal (also sozusagen ein Springmesser ohne Feder, sodass man fürs öffnen Schwung braucht) wenn es keine Feststehende Klinge hat und wäre es Legal wenn es eine hätte, aber max. 12cm lang wäre?

@Abergail

Klappmesser können keine feststehenden Klingen haben - höchstens feststellbare.

Wenn du dir nicht die Mühe machst zu lesen was man dir schreibt mach ich mir auch nicht mehr die Mühe dir zu schreiben.