Sind arbeitsmedizinische Untersuchungen Pflicht?

4 Antworten

Der Arbeitgeber möchte sicher gehen, dass Du gesund bist und dies wird ihm auch von der Berufsgenossenschaft auferlegt. Als Krankenschwester musst Du z.B. Patienten umbetten, das ist eine körperliche Belastung und man prüft, ob Du dazu in der Lage bist.

Als Krankenschwester wirst du auf jeden Fall nach G 24 (Feuchtarbeit/Hautschutz) und G 42 (Infektionsgefährdung) untersucht. Beides sind Vorsorgeuntersuchungen und sind Pflicht. Der Grund ist nicht nur dass die Patienten dadurch geschützt werden, sondern vielmehr du. Du könntest mit erkrankten Patienten in Verbindung kommen und dich selbst anstecken.

Du brauchst allerdings keine Angst haben dass der Arbeitgeber erfährt welche Krankheiten bei dir vorliegen. Bei der Vorsorgeuntersuchung darf auf der Bescheinigung nur "teilgenommen" oder "nicht teilgenommen" stehen.

Bei Eignungsuntersuchungen allerdings stehen die "Mängel" als Notiz mit drauf. Eignungsuntersuchungen werden dann zu Eignungen wenn eine akute Gefährdung vorliegt. Diese Gefährdung wird durch einen arbeitssicherheitstechnischen Dienst festgelegt.

Hallo Lynda, kann dir dazu Folgendes sagen: in meiner Firma gab es auch einen Betriebsärztlichen Dienst. Regelmäßig wurden die Mitarbeiter angeschrieben und "vorgeladen". Es wurden Blutuntersuchungen, Impfungen usw. gemacht. Wenn aber Jemand diese Untersuchung verweigert hat, musste er dies schriftlich machen. Es wurde dann akzeptiert vom Arbeitgeber. Habe von der Drohung gehört, wenn der Betreffende eine Krankheit aufgrund dieser Verweigerung bekommen sollte, wird das Konsequenzen haben. Dies ist aber nie passiert. Kann dir noch sagen, dass z.B. Untersuchungen für die Verwaltung waren, also Bildschirmarbeitsplätze. Da gab es keine körperlichen Untersuchungen sondern nur für die Augen. Hoffe, ich konnte dir etwas helfen, liebe Grüße S.