Siemens SE53HS41TE iQ300 Geschirrspüler 22 Tage nach Ablauf von Garantie/Gewährleistung defekt?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du könntest einen Kulanzantrag an Siemens Deutschland senden und hoffen, dass sie die Reparatur übernehmen.

Aber Vorsicht bei "...übernehmen zur Hälfte..." oder desgl., selbst 50 % der Kosten des Servicetechnikers verursachen ggf. Schnappatmung...


RobertoPinto 
Beitragsersteller
 28.11.2024, 15:48

Ja, so ist das der Erfahrung nach, wenn ein Werkskundendienst involviert ist. Evtl. ist es besser/einfacher einen Reparaturbetrieb hier vor Ort anzufragen, dann fallen wenigstens die horrenden Fahrtkosten weg. Sind ja doch 200km einfache Strecke. Nachdem Garantie/Gewährleistung schon abgelaufen sind, sollte das keinen Einfluss mehr auf diese haben.

GabbianoNero  28.11.2024, 16:13
@RobertoPinto

ja, teilweise berechnen sie sogar Unsummen für die Anfahrt, obwohl sie aus dem selben Ort kommen...! (schon erlebt)

Diese ganze "wir übernehmen 50% der Kosten" - Nummer bedeutet im Endeffekt, dass man selbst in Wirklichkeit ALLES bezahlt UND, dass sie sogar noch dran verdient haben.

Stimmt, die lokalen "Waschmaschinen-Doktoren" arbeiten meist für einen Bruchteil des Werkskundendienstes.

Würde ich auch eher machen, 2 Jahre alt - das sollte lohnen.

Außerdem würde der lokale Monteur Dir ehrlich sagen, ob das lohnt oder nicht.

Und dann hätte man vielleicht 20 oder 50 Euro verpulvert, und nicht 250.

Geräte können immer und zu jeder Zeit einen Defekt haben. Die Garantiezeit beträgt ganz streng genommen nur 6 Monate (was die wenigsten wissen), danach müsste der Kunde eigentlich nachweisen, dass der Defekt von Beginn an bestanden hat. Die meisten sind so kulant, dass sie die vollen 2 Jahre Garantie gewähren.

Sind die rum, so sind die nunmal rum und man ist selbst verantwortlich, wenn es um anfallende Kosten geht.


einandereruser  22.12.2024, 11:53

Sorry, die 6 Monate sind schon jahrelang nicht mehr gültig. Seitdem gelten 12 Monate seit Kauf als unkritisch, und danach bis zum 24ten Monat müsste der Käufer nachweisen, dass der Mangel seit Übergabe schon bestand.

RobertoPinto 
Beitragsersteller
 28.11.2024, 11:56

Ich dachte, das wäre bei der Gewährleistung. Die Gewährleistung wird durch den Hersteller gewährt und beträgt gesetzlich geregelt 2 Jahre. Dabei wird in den ersten 6 Monaten angenommen, dass der Fehler von Anfang an bestand, nach dem 6. Monat muss der Kunde nachweisen, dass der Fehler von Anfang an bestand. Das kann er im Regelfall oft nur schwer, weshalb Kulanz gefragt ist.
Die Garantie dagegen ist eine freiwillige Leistung des Händlers und auch vom Händler zu erbringen. Auch die Garantiedauer wird vom Händler frei bestimmt. Machmal gibt es 1 Jahr, manchmal 2 Jahre, und manchmal halt nur 6 Monate. Das hat aber mit der Gewährleistung nichts zu tun.

Nussbecher  28.11.2024, 11:57
@RobertoPinto

Bei Neugeräten kümmert sich zwar der Händler um die Vermittlung, aber die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen stellt immer der Hersteller. Nur bei Gebrauchtgeräten, wo der Hersteller komplett raus ist, muss der Händler eine Gewährleistung bieten.

einandereruser  22.12.2024, 11:55
@RobertoPinto

Seit Jahren schon 12 Monate, danach bis zum 24ten Monat musst Du nachweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestand.

Rufe doch den Werksdienst von Siemens.

Mein Miele Geschirrspüler ist 22 Jahre nach Ablauf der Garantie "gestorben". Ich hatte einmal, nach etwa 10 Jahren den Werksdienst da, der eine Sicherung ersetzt hat, das war alles.

Das ist sehr ärgerlich, Du wirst in den sauren Apfel beißen müssen. Vielleicht ist es nur eine Kleinigkeit..

LA


RobertoPinto 
Beitragsersteller
 28.11.2024, 15:47

Ich glaube, wenn ein Werkskundendienst involviert ist, ist es am Ende nie eine Kleinigkeit. Evtl. ist es besser/einfacher einen Reparaturbetrieb hier vor Ort anzufragen, dann fallen wenigstens die horrenden Fahrtkosten weg. Nachdem Garantie/Gewährleistung schon abgelaufen sind, sollte das keinen Einfluss mehr auf diese haben.