sie 18 er 15

5 Antworten

Der Geschlechtsverkehr mit dem 15-jährigen war legal wenn...

  • keine Zwangslage ausgenutzt
  • kein Geld gezahlt
  • keine fehlende sexuelle Selbstbestimmung ausgenutzt

wurde und

alles auf freiwilliger Basis war und der 15-jährige nicht unter der Obhut der 18-jährigen steht.

Wenn sie zum Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs 18 war, erfüllt das den Straftatbestand der Verführung Minderjähriger. Geschlechtsverkehr zwischen einer volljährigen und einer minderjährigen Person sind (ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten) nicht erlaubt. Wenn deine Freundin zu dem Zeitpunkt noch 17 war, hat sie nichts zu befürchten. Ihre Angst ist auf jeden Fall berechtigt. Soweit ich weiß, kann man Aussagen verweigern, wenn man sich selbst damit belasten würde. Da kann ich dir jetzt aber keine Garantie für geben (also das für das zweite).

Das ist nicht Verboten, Geschlechtsverkehr ist ab 14 Jahren erlaubt und die waren beide über 14 Jahren und wollten es auch.

In Deutschland ist Geschlechtsverkehr schon ab 14 erlaubt, also kann man ihn nicht deswegen Anzeigen.

Wenn es um etwas anderes geht, kommt doch ihre Verfehlung nicht raus...

Mit 18 einen 15jährigen - hatte sie es sooo nötig...

kodi1123  20.04.2014, 13:04
Mit 18 einen 15jährigen - hatte sie es sooo nötig...

Wenn du mal richtig gelesen hättest, wüsstest du, dass die beiden ein Paar waren.

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