Selbstgemaltes Portrait einer fremden Person veröffentlichen / nutzen - Legal?

2 Antworten

Das Urheberrecht an einem Werk im Sinne von UrhG § 2 hat immer der Urheber, nicht der Abgebildete. Dieser hat hingegen Rechte aus dem Kunst-UrhG, bitte googeln. Danach – und nach Urteilen dazu – ist es entscheidend, ob der Abgebildete von gewissen Leuten erkannt werden kann, nicht nur direkt am Gesicht, sondern auch an seiner typischen Haltung oder Kleidung.

Denn es gehört zum „Allgemeinen Persönlichkeitsrecht“ (s. Wikipedia), dass eine Person sich in der Regel (es gibt auch Ausnahmen, siehe ebenda) gegen die Verbreitung seiner Abbildungen wehren kann.

Selbes gilt für Geschichten über die Person, siehe dazu Wikipedia – Esra (Roman). Wie dort aber deutlich wird, wird jeder Einzelfall individuell beurteilt. So erhielt die Tochter dort Schmerzensgeld, die Mutter hingegen nicht.

Gruß aus Berlin, Gerd 

Vielen Dank für deine Antwort. Ich werde das Kunst-UrhG mal studieren. Die Frage ist nur wer evtl. diese "gewissen Leute" sind. Da das Buchprojekt auch nicht unter meinem Namen, sondern unter einem Pseudonym erscheint, wird es wohl gehen. Aber ich werde mal lesen, was ich noch so finde.

nichts ist legal, sofern der urheber es nicht gestattet- ganz einfach!

Hä ?