Schwarzfahren in Lissabon/Portugal

7 Antworten

Damit ist es seit dem 1. Oktober 2010 möglich, nichtbezahlte Bußgelder wegen Verkehrsverstößen im EU-Ausland auch in Deutschland zu vollstrecken. Was bislang nur im Verhältnis zu Österreich funktioniert hatte, soll jetzt auch EU-weit möglich sein.

Das Gesetz und der Rahmenbeschluss sehen vor, dass Geldbußen und Geldstrafen ab einem Betrag von 70 Euro in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden. Der Vollstreckungserlös geht in die Bundeskasse. Lediglich bei gerichtlichen Verfahren geht der Vollstreckungserlös in die jeweilige Landeskasse. Zum Nachlesen der vorgesehenen rechtlichen Umsetzung siehe die Website des Bundesrates.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/verkehr/bussgeld.htm#ixzz2Amvl5t60

Ich denke schon das die etwas machen werden, wenn du erwischt wirst musst du dich bestimmt ausweisen, wenn nicht werden die Personalien aufgenommen.

Liegt im Ermessen der Gesellschaft. Die Möglichkeiten dafür sind vorhanden. Der Kunde hat dann auch den Verwaltungsaufwand zu tragen. Leider ist die Gesellschaft in Lissabon nicht konsequent genug.

Leides deshalb: für 1.25 Euro kann man für die Dauer von 3 Stunden 1 Fahrt im gesamten Netz machen. Für 5,00 Euro kann man für die Dauer von 24 Stunden ab Entwertung so oft reisen wie man möchte: ob mit Metro, mit Bus und oder Strassenbahn, oder auch kombiniert, ist Sache des Kunden. Welches Land braucht Touristen, die sich so was nicht leisten können?

Über den behördlichen Aufwand macht man sich in der Regel keine Gedanken. Ich habe auch schon eine Verwarnung zahlen müssen für 3 (!!!) km/h zu viel. Zwar in Deutschland, aber auch hier stand der Aufwand in keinem Verhältnis.

In den sogenannten "EU-Ländern" gilt die Regel: Mit 40 Euro bist du dabei.

Zwischen allen Ländern, in denen die EU-Verträge gelten, also zwischen denen der Europäischen Union, wird ab einer Strafe von 40 Euro in das Heimatland nachverfolgt, und zwar seit 2011.

Der "Aufwand" lohnt - denn den muss der Schwarzfahrer zahlen.

MFG