Schwarzfahren Anzeige trotz Zahlung?

8 Antworten

Die 60 Euro sind kein Bußgeld sondern nur der erhöhte Fahrpreis, den das Verkehrsunternehmen für das Fahren ohne gültigen Fahrschein verlangt.

Der strafrechtliche Aspekt ist davon völlig unabhängig. Ob es sich um eine strafbare Leistungserschleichung handelt oder es sich anscheinend nur um einen Irrtum handelt, entscheidet im Zweifelsfall der Richter. Mögliche Folgen sind eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Bitte geh auf keinen Fall zur Polizei. Das musst du nicht und bringt oft nur Nachteile. Du erhältst durch dein Nichterscheinen keinen Nachteil und keinen Haftbefehl.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge_069447.html

https://www.google.de/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=polizei%20vorladung%20pflicht

Du gehst wie folgt vor:

Setze ein Schreiben auf. Mit deinem vollen Namen und deiner kompletten Anschrift. Eine Reihe Platz lassen. Dann die Vorgangsnummer der Polizei hinschreiben.

Wieder Platz lassen. Dann "Sehr geehrte Damen und Herren," . Dann schreibst du, dass du in dieser Sache das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 € am .. .. .... , also fristgerecht, bezahlt hast und das dir die Sache leid tust.

Das du ohne Vorsatz gehandelt hast und alles ein Versehen war. ( evtl. etwas begründen )

Dann fügst du noch eine Kopie deiner Überweisung/deines Kontoauszugs bei, wo die 60 € - Zahlung zu sehen ist. Ort, Datum und Unterschrift und abschicken. ( an die Polizei, Adresse siehe Vorladung )

Später geht das Ganze dann an die Staatsanwaltschaft. Es ist dann sehr wahrscheinlich, dass diese das Ermittlungsverfahren nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit einstellt. Eine Anklage also nicht zulässt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html

Du bekommst einen Brief über die Einstellung. Im normalen weiß. Also ein Brief ohne Auffälligkeiten. 

Dein Führungszeugnis bleibt absolut sauber.

Fahren ohne gültigen Fahrausweis kann jedem mal passieren. Da zahlt man im schlimmsten Fall den doppelten Fahrpreis, mindestens 60,- und gut ist.
Diese 60€ sind keine Strafe sondern das erhöhte Beförderungsentgeld. Das setzt sich zusammen aus der Nachlösung der Fahrkarte + Bearbeitungsgebühr.
Nun kann aber auch eine Straftat in Frage kommen, Erschleichung von Leistungen oder Betrug, und dann ist eine Anzeige schon bei der ersten Tat gerechtfertigt.
Für eine Straftat muss aber Vorsatz vorliegen, da das in den meisten Fällen nicht beweisbar ist verzichten die Verkehrsunternehmen beim ersten und vllt.
noch zweitem Mal auf eine Anzeige. (Arbeitsaufwand).
Sollte aber bereits beim ersten Schwarzfahren Anzeichen für einen Vorsatz bestehen (Verstecken, verfälschte Fahrkarte, Falschangaben ...)
so wird das VU oder die involvierte Polizei schon bei der ersten Tat Anzeige erstatten.
Erst dann wird über eine Strafe verhandelt!

Hallo

die Vorladung hast du bekommen weil du nicht das erste mal ein falsches Ticket vergessen hast zu entwerten. Bei einmaligem Vorkommen bekommt man keine Vorladung zur Polizei. 

Hohe Geldstrafe. 

LG

Unsinn, was du geschrieben hast. Die Verkehrsbetriebe können jede Leistungserschleichung anzeigen. Auch die Erste.

Egal, ob und wie schnell das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt wird. Dementsprechend kann man schon nach der ersten Leistungserschleichung eine Vorladung bekommen.

Eine hohe Geldstrafe bei einer Leistungserschleichung? Natürlich möglich, aber in dem Fall viel zu pauschal.

Denn aus der Frage gehen keine Vorstrafen und nicht das Alter des Fragestellers hervor.

Woher willst du wissen, ob er schon einmal schwarz gefahren ist? Nicht alle Staatsanwaltschaften stellen die erste Schwarzfahrt als Ermittlungsverfahren ein.

@BradleyBiggle

Was genau sollte da jetzt nicht korrekt sein?

Zur Information: es war das erste mal, dass ich bei der Polizei auffällig wurde

Und wie oft bist du bei den Kontrolleuren auffällig geworden?