Schwarzarbeit beweisen, wie?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

kann er es evtl. als Nachbarschaftshilfe deklarieren? Befreundete Nachbarn helfen sich doch, so ist es bei uns im ort auch. Nach Abschluß der Arbeiten gibt es einen gemütlichen Grillabend

Freilich kann er es als Nachbarschaftshilfe deklarieren.

Aber wie beweisen Zollbeamte dass es Schwarzarbeit sein soll? Sie kommen aufgrund einer anonymen Anzeige.

@rhapsodyinblue

können sie nicht, wenn er und sein Nachbar sagen, er hat unentgeldlich gearbeitet

@iris66

Die Geldübergabe (geringer Betrag) erfolgte nur unter 4 Augen.

@rhapsodyinblue

Eine kleine Aufwandsentschädigung wäre noch legal, ob man nun Naturalien (Essen, Bier usw.) oder einen "Minibetrag" gibt.

@rhapsodyinblue

dabei muß er auf frischer tat ertappt werden. So steht aussage gegen aussage

@rhapsodyinblue

Die Kleinen sperrt man ein, die Großen läßt man laufen. Mich macht so etwas richtig wütend.

Das kann niemand beweisen. Das kann unentgeltliche Nachbarschaftshilfe gewesen sein und wenn das beide so Aussagen ist der Beamte machtlos.

Selbst wenn danach ein paar Euro gezahlt worden sind, kann das das Geld sein was jemand dem anderem eine Woche vorher geliehen hatte.

Generell bin ich auch gegen Schwarzarbeit. Allerdings drücke ich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe da gerne ein Auge zu. Ich würde da auch niemanden anschwärzen. Wie gesagt solange das unter Nachbarn ist.

Wer kennt vielleicht Schüler, die gegen ein Taschengeld fr ältere Leute einkaufen gehen, den Rasen mähen, den Hund Gassi führen. Soll man die Kinder auch alle wegen Schwarzarbeit anzeigen? Da hätte man viel zu tun.

Ein Nachbar engagiert ihn, fiktiv, der Zoll kommt" zufällig"vorbei und erwischt ihn bei der Ausübung seiner Schwarzarbeit. Auf frischer Tat ertappt, das ist Beweis genug:(

Also direkt denunzieren? Das war hier nicht der Fall, die Anzeige erfolgte anonym.

@rhapsodyinblue

Wenn sich ein rechtsanwalt einschaltet,bekommt er Akteneinsicht.Dann ist es mit der Anonymität vorbei.Bei uns war es eine geschasste Putzfrau.

Dazu muss Schwarzarbeit erstmal richtig definiert werden, es gibt auch nachbarschaftliche Hilfe gegen einen geringen Obolus und das ist dann lt. Gesetz keine Schwarzarbeit.

@TwoDelta

@twoDelta wo hast du denn das her????Nach dem heutigen gesetzestand,muss ich sogar einen verwandten der Kostenlos hilft Angemeldet haben.da änderst auch Du nichts dran

@Koechlein1948

@Koechlein, bei Dir geht es aber um Gastronomie und Hygienevorschriften, was eine andere Baustelle ist, als wenn ein Nachbar einem anderen Nachbarn hilft. Finde Deine Einstellung ziemlich seltsam, um Geld und Anmeldung zu sparen, riskierst Du eher, dass sich Gäste bei Dir infizieren, weil jemand nicht die Hygienevorschriften einhält. Genau aus dem Grunde müssen nämlich alle angemeldet sein, die in der Küche arbeiten.

Dein Beispiel mit gefeuerter Putzfrau ist ziemlich daneben und völlig aus dem Zusammenhang, war vermutlich ebenfalls eine ganz andere Sache.

@TwoDelta

álso nur um als küchenhilfe angemeldet zu sein muss man nicht "offiziell" über hygienevorschriften aufgeklärt werden...

Wenn der Nachbar angezeigt wurde, selbst anonym, standen darin sicherlich Ort und Zeit, also muss der Nachbar den glaubwürdigen Gegenbeweis antreten, wo er zu dem Zeitpunkt war.

Wenn er arbeitslos ist, und ich vermute mal HartzIV bezieht, hat er eine Ordnungswidrigkeit begangen, wenn der den Zuverdienst nicht gemeldet hat.

Wenn ein Bauherr sich beim Bau von Handwerkern gegen Entlohnung helfen läßt und die Arbeit nicht angemeldet wird, ist das keine Schwarzarbeit, solange die Bauhelfer unselbständig arbeiten. >

http://www.buhev.de/2002/12/gw-schwarzarbeit.html

Vermutlich wird der Nachbar eher vom JobCenter belangt, als dass der Zoll ihn anklagt. Denunzianten sind doch wirklich widerlich, die sollten da anzeigen, wo es wirklich wichtig ist und dem Nachbarn sein kleines Zubrot gönnen.

Der Zoll wird sicherlich eine Durchsuchung gemacht haben. Die meisten "Schwarzarbeiter" haben einen Kalender oder ähnliches, wo sie sich die Baustellen und die Stundenzahlen aufschreiben. Die einzelnen Auftraggeber wreden als Zeugen vernommen und schon ist der Schwararbeiter überführt. Alle einzelnen Tätigkeiten wird man nicht bweisen können, aber es reicht für eine Anzeige. Wenn Leistungen vom Staat bezogen werden, liegt auch einen Straftat vor!