Schwanger von verheiratetem Mann , muss er mir und dem Baby Unterhalt zahlen?

8 Antworten

Nein, natuerlich muss SIE nicht fuer das Kind aufkommen, nur er als Vater. Sie muss nur fuer ihr Kind aufkommen.

Das bedeutet, arbeitet er nicht und betraegt sein Einkommen (Arbeitslosengeld) nicht ueber 880 Euro, dann ist er nicht leistungsfaehig, bzw. wenn er arbeitet, sind es 1080 Euro Selbstbehalt. Aber hat/haette er Arbeit und ein Einkommen ueber dem Selbstbehalt, dann bekaemen natuerlich seine beiden Kinder zu gleichen Teilen ihren Anteil am verfuegbaren Einkommen, nicht erst sein Kind.

Wenn sie gut verdient, dass ist sie natuerlich auch ihrem Mann Haushaltsgeld und Unterhalt schuldig, aber wenn sie nicht gerade ganz super verdient, wird das natuerlich nie und nimmer ausreichen, dass er Zahlungsfaehig ist.

Was du tun musst, gleich nach der Geburt, du musst erstens Unterhaltsvorschuss beantragen, das bekommst du fuer laengstens 6 Jahre vom Amt. Weiterhin solltest du eine Beistandschaft errichten und die machen dann erst mal alles klar mit Vaterschaftsanerkennung (freiwillig oder auch gezwungen) und fordern Gehaltsnachweise usw zur Festsetzung des Unterhaltes. Und wenn nichts zu holen ist derzeit, werden die jedes Jahr neue Belege anfordern, und sollte er wieder genuegend Einkommen haben, dann muss er auch zahlen.

Du bekommst ein Baby und das ist etwas ganz tolles und kein Grund fuer Verzweiflung. Man bekommt ein Kind auch ohne Vater gross, auch ohne finanzielle Unterstuetzung des Vaters. Ich habe das auch 2 mal geschafft. Ist vielleicht schoener und bequemer mit Hilfe, aber es geht auch so.

Ob er sich dann tatsaechlich wenistens um das Kind kuemmert, das bleibt wohl abzuwarten. Aber scheinbar ist es halt so, dass er halt nur die grosse Klappe hat, sie aber das Sagen und das Einkommen.

Lass dich nicht unterkriegen.

 

Die Frau muss nicht für den Unterhalt Deines Kindes aufkommen. 

Nur leibliche Elternteile sind für die Kinder unterhaltspflichtig, also muss der Mann dann für den Unterhalt aufkommen. Die Höhe richtet sich nach seinem "unterhaltsrelevanten Einkommen" - und es wird berücksichtigt, dass er dann für zwei leibliche Kinder unterhaltspflichtig ist (keines seiner Kinder - egal aus welcher Beziehung - darf bezüglich Unterhalt schlechter gestellt werden als ein anderes).

Nur, wenn er über den Kindesunterhalt (beider Kinder) hinaus noch "leistungsfähig" wäre, wäre er auch Dir selbst noch unterhaltspflichtig (bis maximal zum dritten Geburtstag Eures gemeinsamen Kindes.

Der Kindesunterhalt ist unabhängig davon zu leisten, ob der Mann sein Umgangsrecht wahrnimmt oder das Sorgerecht (gemeinsames) ausübt...

Unterhaltszahlungen müssen vorrangig geleistet werden - vor der Rückzahlung von Schulden....

der vater des kindes ist unterhaltspflichtig und es spielt keine rolle, ob es ein eheliches oder uneheliches kind ist. auf die aussagen seiner ehefrau solltest du dich nicht verlassen. wenn er nicht zahlt, beantragst du unterhaltsvorschuss beim jugendamt, die werden dann alles daran setzen, das geld von ihm zu holen. 

dass seine ehefrau sauer ist, kann ich verstehen, das gibt ihr aber noch lange nicht das recht, dich zu beleidigen (du könntest das auch anzeigen und schadenersatz fordern). außerdem sollte sich ihr groll ganz sicher nicht gegen dich, sondern gegen ihren mann richten.

sicherlich kann ich die seite seiner Frau auch verstehen aber ich hab es erstens nicht gewusst und zweitens hab ich mir das Baby nicht selber gemacht. Sie sind halt noch zusammen was mich nicht weiter stört denn ich hab es beendet wo ich es erfahren habe aber , was mich sehr verletzt ist das sie unser kind so betitelt und von vorn herein sagt er will es nicht sehen 

@nikkel0162

ich mache dir auch keinen vorwurf, es ist ja nicht einfach, festzustellen, ob der neue partner noch in einer beziehung steckt. einige sind da sehr kreativ in ihren ausreden und man mag einen neuen partner natürlich auch nicht brüskieren, indem man irgendwelche beweise verlangt. 

die frau kann in keinem fall für ihren mann sprechen und beleidigen darf sie euch auch nicht. wobei dein kind erst mit der geburt rechtsfähig ist und es bis dahon noch nicht als beleidigung gilt. aber die beleidigungen gegen dich könntest du in jedem fall anzeigen.

@flirtheaven

ja nur ob das zur verbesserung der situation gut tut weiss ich auch nicht. Ich bin so verzweifelt das ich mich hab gestern und heute von der Arbeit beurlauben lassen um wege für einen abbruch zu erledigen und heut Abend muss ich meine entscheidung beim Arzt treffen. Aber der kleine Bauchwichtel kann ja nix dafür.

 Ich weiss das sie darauf besteht das er sich wieder Arbeit sucht weil das Erziehungsjahr seiner Tochter seit Nov. vorbei ist. Wenn ich sein einkommen als Ehemann mit einrechne und sie ja noch in dieser Ehe leben ist in dieser Familie ein Einkommen von ca 4000 Netto + Kindergeld für 2 Kinder

Warum sollte sie für den Unterhalt aufkommen?

Ich Arbeite selber und muss zu keinem Sozialamt gehen. Das ganze ist schon Alptraum genug für mich. Fakt ist er ist Tattoowierer und Arbeitet unter der Hand nebenbei also er hat mehr wie genug geld und Sie bringt locker 3000 Netto mit nach Hause. Ich werde ihn defenitiv als Kindesvater angeben . Er hat ja nicht nur mich belogen sondern auch sie. Ich bin total überfordert im moment

Liebe nikkel0162,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Vielen dank für Dein Verständnis!

Herzliche Grüße von Klara vom gutefrage.net-Support