Schwanger Kollegin kündigen?
Hallo zusammen,
eine Kollegin von mir, derzeit in der Ausbildung, ist schwanger (das Baby wird erst im Sommer geboren, also noch relativ frisch) und aktuell mit Beschäftigungsverbot zu Hause (weil sie in ihrem aktuellen Beruf nicht arbeiten darf).
Das Schwangere allgemein einen besonderen Kündigungsschutz genießen, ist mir klar, aber wie ist es, wenn der Arbeits- oder Ausbildungsvertrag einfach ausläuft und nicht verlängert wird: Ist das auch gestattet oder muss die Firma die Kollegin bis zum Mutterschutz oder sogar darüber hinaus beschäftigen?
Meine Kollegin weiß nichts von einer Kündigung oder davon, dass der Vertrag ausläuft, ihr letzter Stand ist nur, dass sie ins BV geht und vor 2019 nicht zur Arbeit zurück kehren will, da sie ein Erziehungsjahr nehmen möchte. Meine Vorgesetzten erzählen mir aber dauernd was von Kündigung der Kollegin.
Kennt sich da jemand genauer aus?
Liebe Grüße
Leseratte87
7 Antworten
Wenn ein befristeter Vertrag ausläuft, ist das ja keine Kündigung, daher greift dort auch kein Kündigungsschutz. Eine Befristung kann auch in der Schwangerschaft und in der Elternzeit enden und muss nicht verlängert werden.
Ob ein Vertrag befristet ist, steht im Vertrag.
Ausbildungen dürfen danach aber wieder aufgenommen werden, der Vertrag verlängert sich automatisch. Ich weiß aber nicht, wie das in der Zwischenzeit mit Gehalt ist,
Danke
Der Vertrag läuft aus und muss nicht verlängert werden.
Ihre Rechte in Schwangerschaft und ElternzeitDurch Schwangerschaft oder Elternzeit wird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, sondern läuft zum vereinbarten Zeitpunkt aus. Der Kündigungsschutz für diese Zeit greift hier nicht. Denn es erfolgt keine Kündigung, lediglich eine Beendigung des Vertrages. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, den Arbeitsplatz nach der Elternzeit zurück zu geben. Allerdings kann der Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis mit der Schwangeren nicht durch eine Kündigung vorzeitig auflösen, sondern muss die werdende Mutter bis zum Vertragsende weiter beschäftigen.
Eine Ausnahme gibt es aber: Wenn mehrere Frauen gleichzeitig mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt wurden, und alle erhielten nach dessen Auslaufen eine unbefristete Anstellung, nur eine nicht, die inzwischen schwanger geworden war, verstößt das gegen das Recht auf Gleichbehandlung. Das Arbeitsgericht Bochum (AZ: 2 Ca 2552/90) entschied in einem solchen Fall, dass das Beschäftigungsverhältnis mit der Schwangeren nicht beendet werden durfte. Sie erhielt Schadensersatz und blieb bis zum Beginn der Mutterschutzfrist weiter angestellt. Eine Weiterbeschäftigung über die Mutterschutzfrist hinaus oder gar ein unbefristeter Arbeitsvertrag wurde allerdings nicht erreicht.
https://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/befristeter-arbeitsvertrag.html
Jetzt sehe ich gerade weiter unten folgenden Absatz:
Wird jedoch eine junge Frau, die noch in der Ausbildung ist, schwanger, kann sie trotz eines zeitlich befristeten Arbeitsvertrages nach der Geburt ihre Ausbildung fortsetzen. Nimmt sie ihr Recht auf Elternzeit wahr, dann kann sie ihre Ausbildung auch nach der Elternzeit fortführen und beenden. Selbst wenn ihr Ausbildungsvertrag nur auf drei Jahre begrenzt war, verlängert er sich in diesem Fall automatisch durch die Länge der Elternzeit. Achtung: Für wissenschaftliches Personal gelten besondere Bestimmungen
Hier weiß ich aber nicht, ob das Unternehmen dauerhaft weiterzahlen muss oder ob in dem Zeitraum arbeitslosengeld o. Ä. beantragt werden muss.
Danke für den interessanten Link!
Ein befristeter Arbeitsvertrag läuf auch bei bestehender Schwangerschaft zum Termin X aus.
Nur ein unbefristeter Vertrag bedeutet Kündigungsschutz für eine Schwangere.
http://www.azuro-muenchen.de/hilfe-ich-bin/schwanger-in-der-ausbildung.html
Das Ausbildungsverhältnis ist grundsätzlich befristet und endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung oder zu dem Zeitpunkt, der in deinem Ausbildungsvertrag steht. Bei einer Schwangerschaft kann es aus verschiedenen Gründen zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit kommen.
Gut zu wissen, danke.
Vereinfacht gesagt: für eine Kündigung besteht Sonderkündigungsschutz. Jegliche Kündigung bedarf der Zustimmung. Allerdings führt der Sonderkündigungsschutz nicht dazu, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis zu einem unbefristeten wird. Mit Ablauf der vereinbarten Zeit läuft das Arbeitsverhältnis, unabhängig von der Schwangerschaft, aus
Danke für deine Antwort, die Sache hat sich sowieso für die Kollegin erledigt, da die Kündigung überhaupt nie zur Debatte stand und es lediglich Gerüchte aus Kreisen waren, die überhaupt nicht zu entscheiden hatten, in wie weit die Kollegin weiterbeschäftigt wird... Im Endeffekt bin ich auf alberne Gerüchte reingefallen.
Was meinst Du mit Ausbildungsvertrag läuft aus? Also sind die 3 festgesetzten Jahre der Ausbildung vorbei?
Dann hat sie in dem Fall pech gehabt. Denn dann ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet ihr einen Aufschub zu gewähren oder sie fest anzustellen.
Ich weiß leider nicht, in welchem Ausbildungsjahr die Kollegin ist. Aber danke erstmal für deine Antwort.