Schulwechsel zum Sommer - Antrag Erforderlich?
Hallo zusammen,
mein Sohn soll zum Sommer hin die Grundschule wechseln. Die 3. Klasse wird er wohl wiederholen müssen. Da er öfter etwas von Mobbing erzählte wobei es teilweise wohl aber auch nur sein eigenes Empfinden ist dachte ich mir das es angebracht wäre wenn er die 3. Klasse gleich auf einer neuen Schule wiederholt die zudem näher am Wohnort wäre. Dort konnte er nicht von Beginn an hin, da die Schulanmeldung damals sehr spät erfolgte und alle Klassen voll waren.
Jedenfalls wenn er zum Sommer hin nun wechseln soll wird ein offizieller Antrag benötigt und wenn ja wo bekomme ich den her? Das Schulamt meinte ich soll das mit der Schule klären wohin er wechseln soll. Da hatte ich vorher aber schon mal mit telefoniert und die meinten es reicht wenn ich 2 Wochen vor den Sommerferien dort im Sekretariat Bescheid geben würde und die würden das dann mit der bisherigen Schule klären.
Geht das wirklich einfach so ohne einen schriftlichen Antrag? Habe nämlich das Gefühl die neue Schule auf die er gehen soll möchte mich nur abwimmeln das es kurz vor knapp dann heißt tut uns Leid alles voll. Zudem geht in Deutschland doch eigentlich nichts ohne schriftlichen Antrag daher macht mich das stutzig. Wohnen in NRW.
Ich bitte um Rückmeldung.
Viele Grüße
Onkel Sam
1 Antwort
Hey, eigentlich solltest du es im vorne rein beantragen und es gibt im Internet auch ein Antrag dazu. Ich habe jetzt nur eine Elternbestätigung der Wiederholung Antrag gefunden. Gilt aber für das Jahr 2021/2022 : https://leaberlin.de/267-aktuelles/3974-umsetzung-des-anspruchs-von-schueler-innen-auf-freiwillige-wiederholung-der-besuchten-jahrgangsstufe-im-schuljahr-2021-22-mit-antrag-checklisten-usw
Ich habe auch auf der offiziellen Website recht.nrw.de ein Gesetz gelesen. Es ist zwingend erforderlich, dass die Eltern einen Antrag auf Wiederholung abgeben. Ein Formular habe ich nicht gefunden.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000190