Schufa uneinbringliche forderung Löschung?

1 Antwort

"Witz komm raus, du bist umzingelt!!"

Ob eine bestehende Forderung uneinbringlich ist, entscheidet niemand bei der SCHUFA!!

Diese Entscheidung liegt alleine beim Gläubiger.

Dein/e Gläubiger haben in aller Regel einen Vollstreckungstitel. Dieser gilt, unabhängig von der der Durchsetzbarkeit, 30 Jahre (Verjährungsfrist).

Bei jedem Vollstreckungsversuch durch den Gerichtsvollzieher wird diese Frist unterbrochen. Die Kosten des Gerichtsvollziehers müssen vom Gläubiger gezahlt werden und erhöhen die Forderung gegen Dich.

Danke für deine Antwort. Auf der Seite der Schufa bin ich dann doch noch fündig geworden.  Erledigte Einträge werden bis zum Ende des dritten laufenden Jahres gespeichert, uneinbringliche Forderungen werden bis zum Ende des laufenden vierten Jahres gespeichert. Des was du meinst, das ist die uneinbringlich titulierte Forderung, die wird 30 Jahre gespeichert. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt ist eine uneinbringliche Forderung als erledigt anzusehen, da ich meine Schulden abgezahlt habe und der Gläubiger auf diesen Betrag freiwillig verzichtet hat. Man kann sogar diesen Eintrag nach Ablauf der drei Jahre vorzeitig raus löschen lassen mit dem Verweis auf Paragraph 35 BDSG.