Schufa-Eintrag ohne Vorwarnung?

3 Antworten

"Jedoch kam weder von Vodafone, noch vom Inkassounternehmen eine Warnung, dass ein Schufa-Eintrag erfolgen wird."

Muss nicht erfolgen. Wenn eine Zahlung zu Datum x fällig ist, darf sofort gemeldet werden. Das setzt keine Info voraus ;) Auch eine Mahnung ist dann nicht erforderlich.

Du kannst natürlich beim Inkassounternehmen fragen ob sie es erwägen, den Eintrag zurückzuziehen, aber erzwingen kannst du es nicht

verreisterNutzer  29.04.2021, 13:16

Nein, der Gläubiger muss einen Schufa-Eintrag angekündigt haben, wurde es aber nie.

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Die Forderung scheint rechtens zu sein, warum sollte die zurückgenommen werden?

Was ein Anwalt bewirken sollte, verstehe ich auch nicht. Die Bedinungen, wann ein Schufa-Eintrag erfolgt, steht bestimmt in den AGB von Vodafone. Da braucht nicht für den Einzelfall nochmals darauf hingewiesen zu werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
verreisterNutzer  29.04.2021, 13:17

Hey,

die Forderung wurde an das Inkassounternehmen verkauft. Jedoch hat sowohl das Inkassounternehmen, als auch Vodafone während der Mahnungen nicht von einem Schufa-Eintrag gesprochen, weshalb die Bedingungen für ein Schufa-Eintrag nicht erfüllt sind.

LG

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ronnyarmin  29.04.2021, 13:21
@verreisterNutzer

Worauf ich hinauswollte war, dass du nicht während der Mahnungen auf einen Schufa-Eintrag hingewiesen werden mußt, sondern, dass in den AGB von vodafone steht, dass dieser Eintrag erfolgt, wenn eine Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten wird.

Ob das so ist, kannst du nachlesen.

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FordPrefect  29.04.2021, 13:28
@ronnyarmin
Worauf ich hinauswollte war, dass du nicht während der Mahnungen auf einen Schufa-Eintrag hingewiesen werden mußt

Das ist falsch. Der Gläubiger muss tatsächlich einen solchen rechtzeitig ankündigen.

Zitast:

"Spätestens vier Wochen vor einem Schufa-Eintrag muss der Gläubiger explizit darauf hingewiesen haben, dass bei Nichtzahlung eine Schufa-Meldung erfolgt"

Zitat Ende, Quelle: https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/falsche-schufa-auskunft-ohne-ankuendigung-ist-ein-schufa-eintrag-gesetzwidrig/13076190-2.html

Allerdings gilt das nur dann, wenn die Meldung unabhängig vom Fortgang eines fakultativen gerichtlichen Mahnverfahrens erfolgt. Wird Letzteres erfolgreich abgeschlossen, ist die Eintragung als Folge der Titulierung nicht mehr anzukündigen, da sie automatisch erfolgt..

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aufgrund eines Zahlungsfehlers in der Vergangenheit wurde eine Vodafone Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten, alles schön und gut, ist ja auch mein Fehler.

Bei einer echten Zession, ja .Dann wäre die Forderung aber sehr wahrscheinlich bereits tituliert.

Jedoch kam weder von Vodafone, noch vom Inkassounternehmen eine Warnung, dass ein Schufa-Eintrag erfolgen wird.

Das ist erforderlich, aber nur dann, wenn der Negativeintrag nicht durch die Titulierung einer Forderung entstand.

Muss ich jetzt einen Anwalt einschalten

Wozu? Um noch mehr Geld zu verschenken?

oder erst versuchen Vodafone bzw. das Inkassounternehmen bzw. Schufa zu kontaktieren

Das kannst du nach Forderungsausgleich versuchen.

und bitten, die Forderung zurückzunehmen?

Nicht die Forderung, sondern den Negativeintrag zu löschen vor Ablauf der Haltefrist von 3 Jahren, und dies muss der Gläubiger veranlassen; verpflichtet ist er dazu nicht. Sofern die Forderung aber - wie her zu vermuten - bereits tituliert wurde, wird da gar nichts vorab gelöscht.