Schüler Praktikum in Bayern beim Rettungsdienst?

4 Antworten

Eine Tätigkeit im Rettungsdienst, egal aus welchem Hintergrund, ist bei Minderjährigen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes nahezu ausgeschlossen, weshalb auch für eine Ausbildung im Rettungsdienst i.d.R. die Volljährigkeit als Voraussetzung gilt. Das Bundesland ist hierbei nicht von Relevanz, denn das Jugendarbeitsschutzgesetz, ist geltendes Bundesrecht, die Länder haben hierbei keinen Spielraum. Mit 15 Jahren dürfte das ausgeschlossen sein, 17 Jahre ist das Mindeste und dann nur mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Eine Qualifikation, ist für "Mitfahrer" gesetzlich nicht vorgeschrieben, jeder Rettungsdienst, kann jedoch interne Vorschriften dazu erlassen und festlegen, dass er erst ab der Qualifikationsstufe XY mitfahren lässt. Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Das wird (sehr wahrscheinlich) nicht gehen.

Wegen deiner Minderjährigkeit und der aktuellen Lage.

Jede Organisation hat eine Webseite, da mal nachforschen oder einfach mal anrufen, dann weißt du es genau.

Bei mir haben die gesagt das dass ab 18 ist.

Ich lebe aber in NRW.