Schriftliche Verwarnung / Anhörung ,Verwarnungsgeld obwohl kein Schaden da ist?

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Dein Widerspruch ist berechtigt.

Egal ob es ein Versehen der Bußgeldstelle war, die das Protokoll falsch ausgefüllt hat oder nicht. Zu diesem Zeitpunkt warst Du nicht am Tatort.

Es ist ein formaler Fehler. Juristisch gesehen bist Du im recht.

Das Verwarngeld bezieht sich nicht auf einen Schaden, sondern auf die Kosten des Einsatzes der Polizei. Weil kein Schaden entstanden ist, muss der Verursacher den Einsatz zahlen.

Da es aber keinen Grund gab die Polizei zu rufen, sollte eigentlich der das Verwarngeld bezahlen, der unberechtigt die Polizei gerufen hat.

Ich würde mit dem Schreiben einen Anwalt aufsuchen. Es sei denn die Mühe wäre es Dir nicht wert.

Genauso sehe ich es auch... nun ist noch die frage ... können die vom Lk noch einen bescheid ausstellen mit den richtigen daten , aber auf den gleichen fall bezogen , oder geht das nicht, den ich hab ja widerspruch eingelegt, den müßen sie jetzt beantworten und einen neuen austsellen .. dürfen sie das ??

@ersterFcKathas

Das können sie bedenkenlos tun. Auch dagegen kannst Du natürlich Widerspruch einlegen. Trotzdem würde ich einen Juristen zu Rate ziehen.

Lustige Geschichte. Hat das Verwarnungsgeld überhaupt was mit dem Unfall zu tun? Oder geht' es da vielleicht um etwas anderes? Was ist dort denn als Grund für das Verwarngeld angegeben? Ich würde jetzt einfach erstmal abwarten, was da für eine Antwort auf dein Schreiben kommt.

es ist schon der "" UNFALL ""  gemeint...  hab schon überlegt das ins regionalblatt zu stellen , zur allgemeinen erheiterung  :o)

Weil sich der Polizist geirrt  hat du bist als Verursacher für den Einsatz verantwortlich

dass ist es dochh :o)  , ES IST KEIN SCHADEN DAAAAA !!! im übrigen....wieso und worin hat sich der beamte geirrt ??

entschuldige bitte aber hast du die Tür aufgemacht und dabei das andere Fahrzeug berührt oder nicht?
Ob jetzt ein Schaden entstanden ist oder nicht ist eine andere Frage nun hast du aber einen Polizei Einsatz verursacht, weil der andere Fahrer zur Schadensfeststellung und Aufnahme, und das ist sein gutes Recht, die Polizei hinzuziehen wollte

@Benadino

Da gebe ich DIR recht... aber normalerweise ist es doch sooo... wenn 2 autos sich geknutscht haben , sehen beide fahrer/rinnen , ob ein schaden da ist.. wenn kein schaden da ist braucht man im auch keine polizei... er hat auf das erscheinen der polizei bestanden,obwohl KEIN SCHADEN da war , auch die beamten haben ihn daraufhingewiesen das da NICHTS IST. auch im protokoll steht ... Kein Schaden !! warum soll ich jetzt etwas bezahlen ??  vor allen für was... ich hab nicht angerufen !!

Eigentlich hättest du von den Polizisten ein Protokoll unterschreiben müssen und dieses Protokoll (mit Fallnummer etc.), auch wenn kein Schaden vorhanden ist, als Durchschlagskopie erhalten müssen. Die Polizisten sind ja dann sozusagen deine Zeugen, dass eben kein Schaden da war.

Fraglich ist auch warum der Tattag 5 Tage später ist.

durchlag hab ich bekommen... nehme an das mit dem datum und uhrzeit ist ein versehen... was ich aber nicht verstehe... ES IST KEIN SCHADEN DA ; TROTZDEM SOLL ICH "%€ BEZAHLEN ; WEIL DER ANDERE DIE POLIZEI GERUFEN HAT ; ZU EINEM BAGATELLSCHADEN ; DER ABER NICHT VORHANDEN IST   :o)

@ersterFcKathas

Immer mit der Ruhe :) ich habe das alles soweit schon verstanden.

Hoffe du hast das Protokoll mitgeschickt, dann kann dir eingentlich nix passieren :). Ich kann dir leider nicht erklären warum du ein Schreiben bekommen hast und warum du da irgendwas bezahlen sollst.

Finde aber die Antwort von WhozzleBoo auch interessant, ob es sich nicht vielleicht um ein anderes Delikt handelt?

@ladyell

danke für deinen kommi , es ist schon der "" schaden "" gemeint