Schriftliche Verwarnung / Anhörung ,Verwarnungsgeld obwohl kein Schaden da ist?
Einen guten morgen an Alle :o) ! Hab gerade laut gelacht, aber von Anfang an!
Am 20.mai.16 bin ich mit meiner fahrertür , beim aussteigen an den türgriff des neben mir parkenden fahrzeuges gekommen "" tatzeit .. 8:45 UIhr ,der fahrer stieg sofort aus und schrie mich an ...""Sie Haben meine Fahrertür gedätscht "" ( wörtlich ) er stand da noch an seiner fahrerseite und konnte somit seinen angeblichen ::gedätschten :: schaden garnicht sehen, der sich ja an der beifahrerseite befinden sollte , ich parkte re. von ihm.
wir haben dann beide den ""schaden "" begutachtet , der nicht vorhanden war, aber er wollte die polizei dabei haben. sein gutes recht. auch die beamten konnten keinen schaden feststellen , er bestand aber auf einer aufnahme des ""schadens ""
die herren polizisten haben ihn darauf aufmerksam gemacht das kein schaden vorhanden ist und er für den einsatz bezahlen muß. nix zu machen..es bestand auf einer ""unfallaufnahme "". es wurden also von beiden türen fotos gemacht , auf denen nichts zu sehen war von einem kratzer.
ich hatte es schon eigendlich abgeheftet und vergessen, aber da kommt heute morgen ein brief vom landkreis... schriftliche verwarnung / anhörung ..wegen ordnungswidrigkeit 25€ verwarnungsgeld . bin schon sehr verwundert , weil ja NICHTS war ..garnichts !!!
aber die spitze war natürlich das auf dem schreiben vom LK der unfallzeitpunkt angegeben ist mit .. 25.05.16 , !!! 02:45 Uhr , !!! ......nicht 08:45 uhr
Habe natürlich widerspruch eingelegt da ich in dieser nacht garantiert nicht auf diesem parkplatz gewesen bin. ( Zeugin ist vorhanden ) .. :o)
Nun 2 Fragen... 1. habe ja einspruch eingelegt...kann jetzt nochmal ein bußgeldbescheid kommen zur selben sache ??? ,
- es war ja nun wirklich kein schaden da ,, wieso werde ich aufgefordert 25€ zu bezahlen ?? denn auf dem anhörungsbogen steht bei beweismittel nichts... und bei zeugen auch nichts :o)
4 Antworten
Dein Widerspruch ist berechtigt.
Egal ob es ein Versehen der Bußgeldstelle war, die das Protokoll falsch ausgefüllt hat oder nicht. Zu diesem Zeitpunkt warst Du nicht am Tatort.
Es ist ein formaler Fehler. Juristisch gesehen bist Du im recht.
Das Verwarngeld bezieht sich nicht auf einen Schaden, sondern auf die Kosten des Einsatzes der Polizei. Weil kein Schaden entstanden ist, muss der Verursacher den Einsatz zahlen.
Da es aber keinen Grund gab die Polizei zu rufen, sollte eigentlich der das Verwarngeld bezahlen, der unberechtigt die Polizei gerufen hat.
Ich würde mit dem Schreiben einen Anwalt aufsuchen. Es sei denn die Mühe wäre es Dir nicht wert.
Das können sie bedenkenlos tun. Auch dagegen kannst Du natürlich Widerspruch einlegen. Trotzdem würde ich einen Juristen zu Rate ziehen.
Lustige Geschichte. Hat das Verwarnungsgeld überhaupt was mit dem Unfall zu tun? Oder geht' es da vielleicht um etwas anderes? Was ist dort denn als Grund für das Verwarngeld angegeben? Ich würde jetzt einfach erstmal abwarten, was da für eine Antwort auf dein Schreiben kommt.
es ist schon der "" UNFALL "" gemeint... hab schon überlegt das ins regionalblatt zu stellen , zur allgemeinen erheiterung :o)
Weil sich der Polizist geirrt hat du bist als Verursacher für den Einsatz verantwortlich
dass ist es dochh :o) , ES IST KEIN SCHADEN DAAAAA !!! im übrigen....wieso und worin hat sich der beamte geirrt ??
entschuldige bitte aber hast du die Tür aufgemacht und dabei das andere Fahrzeug berührt oder nicht?
Ob jetzt ein Schaden entstanden ist oder nicht ist eine andere Frage nun hast du aber einen Polizei Einsatz verursacht, weil der andere Fahrer zur Schadensfeststellung und Aufnahme, und das ist sein gutes Recht, die Polizei hinzuziehen wollte
Da gebe ich DIR recht... aber normalerweise ist es doch sooo... wenn 2 autos sich geknutscht haben , sehen beide fahrer/rinnen , ob ein schaden da ist.. wenn kein schaden da ist braucht man im auch keine polizei... er hat auf das erscheinen der polizei bestanden,obwohl KEIN SCHADEN da war , auch die beamten haben ihn daraufhingewiesen das da NICHTS IST. auch im protokoll steht ... Kein Schaden !! warum soll ich jetzt etwas bezahlen ?? vor allen für was... ich hab nicht angerufen !!
Eigentlich hättest du von den Polizisten ein Protokoll unterschreiben müssen und dieses Protokoll (mit Fallnummer etc.), auch wenn kein Schaden vorhanden ist, als Durchschlagskopie erhalten müssen. Die Polizisten sind ja dann sozusagen deine Zeugen, dass eben kein Schaden da war.
Fraglich ist auch warum der Tattag 5 Tage später ist.
durchlag hab ich bekommen... nehme an das mit dem datum und uhrzeit ist ein versehen... was ich aber nicht verstehe... ES IST KEIN SCHADEN DA ; TROTZDEM SOLL ICH "%€ BEZAHLEN ; WEIL DER ANDERE DIE POLIZEI GERUFEN HAT ; ZU EINEM BAGATELLSCHADEN ; DER ABER NICHT VORHANDEN IST :o)
Immer mit der Ruhe :) ich habe das alles soweit schon verstanden.
Hoffe du hast das Protokoll mitgeschickt, dann kann dir eingentlich nix passieren :). Ich kann dir leider nicht erklären warum du ein Schreiben bekommen hast und warum du da irgendwas bezahlen sollst.
Finde aber die Antwort von WhozzleBoo auch interessant, ob es sich nicht vielleicht um ein anderes Delikt handelt?
danke für deinen kommi , es ist schon der "" schaden "" gemeint
Genauso sehe ich es auch... nun ist noch die frage ... können die vom Lk noch einen bescheid ausstellen mit den richtigen daten , aber auf den gleichen fall bezogen , oder geht das nicht, den ich hab ja widerspruch eingelegt, den müßen sie jetzt beantworten und einen neuen austsellen .. dürfen sie das ??