schriftliche missbilligung folgen und gerecht?

2 Antworten

Ja, "gerecht".

Was hat der Andere getan, bevor du ihn geschlagen hast?"
- "... aber er sagte respektlose Sachen und provozierte mich..."
Unmittelbar vorher also nicht viel.

Das, was du von deinem Gegner berichtest, gilt in Deutschland weder innerhalb noch außerhalb von Schulen als Anlass für eine gewalttätige Handlung aus einer Notwehr heraus.
Es wird von dir erwartet, dass du in solchen Situationen wehsiehst und weghörst oder aber sehr gut hinhörst, um dich hinterher bei der zuständigen Stelle beschweren zu können.
Du hast dich verhalten wie ein typischer Schläger und bekommst zu Recht einen Eintrag in die Schülerakte. Empfehlen würde ich dir außerdem einen Förderkurs in Deutsch.

als ob ich mich anstrenge im Internet um 1 Uhr morgens auf meine Rechtschreibung zu achten. ich meine nur ob es nicht umgerechnet ist weil die 2 anderen keine missbilligung bekamen obwohl es genau so wie bei mir war. Er hatte bei Provokationen auch zugeschlagen und bekam keine. der andere Typ bekam auch keine obwohl er keinesfalls das einzig Opfer war weil er ein Halbstarken junge ist der jüngere schlagen muss. das ist doch ungerecht? Ich habe ihn weder ehrlich verletzt, also wird hier meines Erachtens nach ein trügerisches Bild von mir gezeigt. Und der andere der mit Absicht versucht hatte mich bewusstlos zu schlagen wird voll in Schutz genommen

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ich nehme den vorherigen Kommentar zurück, das hier ist meine Antwort: hahahaha denkst auch ich kümmer mich um meine Rechtschreibung im Internet. du willst mir also sagen dass er ein engel ist? ein engel dafür dass er mich und meine kleine Schwester schon in der grundschule gehänselt hat mit uns streit sucht damit er jemanden zum schlagen hat? eins kann ich dir sagen ich habe es genug von ihm und ich stehe dazu dass es falsch war aber ihn in die Opferrolle zu stecken zu 100% ist Heuchlerisch und unterstützt seine Feigheit

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In welche Akte soll diese "Missbilligung"? Für eine spätere Bewerbung zählt i.d.R. nur das Abschlusszeugnis. Unterstellt Deine Ausführungen sind richtig ist es zwar blöd, aber ich würde es abhaken.