Schornsteinfeger Termin?
Ich bin Pächter einen Kleingartens und in meiner Hütte steht ein Ofen .
Ich habe den Garten seit 2 Jahren ,ein Feuerstättenbescheid habe ich
nie bekommen wie das mit dem rechlichen ist da wurde ich nie darauf hingewiwsen .
Vor meinen Urlaub schrieb mich der Schornsteiger an und gab einen Termin vor.
Den habe ich abgesagt wegen meinen Urlaub ,dann meldet er sich 6 Wochen
danach und will 5 Tage später in meinen Garten , den habe ich abgesagt aus beruflichen Gründen darauf drohte er mir die Region zu informieren .
Ich habe ihn jetzt 3 Termine vorgegeben wann ich kann und warte auf Antwort .
Wie sieht das rechtlich aus ? Ich habe kein Vertragsverhältnis mit dem Schornsteinfeger und auch kein Feuerstättenbescheid wo Termine und Fristen
drauf stehen .
Ich bin Pächter eines Kleingartens und wenn er eine Überprüfung machen will dann
muss er das schon mit mir absprechen .
2 Antworten
Ich vermute das der Schornsteinfeger zu seiner hoheitlichen Tätigkeit vorbei kommen wollte. Da braucht er kein Vertrag, weil er als Stellvertreter der Behörde kommt. Davon mal abgesehen ist der Eigentümer verpflichtet die Inbetriebnahme einer Feuerstätte dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger zu melden.
Ich vermute mal, dass das in den anderen Bundesländern ähnlich geregelt ist:
http://www.kleingarten-davenstedt.de/feuerstaumltte-in-der-gartenlaube.html