Schmerzpatient wird von Hausarzt denunziert

11 Antworten

Hi Deraman,in Aut gibt es sogenannte Patientenanwälte,an die man sich im Unzukömmlichkeiten mit Ärzten und Kt´ramnkenanstalten kostenlos wenden kann.Ob es in Deutschland ähnliche Einrichtungen gibt,kann nicht gesagt werden.Auch kann mit der zuständigen Landesärztekammer kann Kontakt gesucht werden.LG Sto

Ich denke, es geht hier nicht um Aspirin oder Diclofenac, sondern um Schmerzmedikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Die Abgabe dieser Mittel ist an bestimmte Intervalle gebunden, die sich aus der auf dem Rezept vermerkten Einnahmevorschrift ableiten lassen. Ärzte sind verpflichtet, Wiederholungsrezepte für diese BTM nur zeitgerecht zum Packungsende auszustellen. Wahrscheinlich hast du das Folgerezept beim anderen Arzt nun deutlich vor dem Packungsende geholt, weshalb dein ehemaliger Hausarzt vermutete, dass du Missbrauch betreibst - also mehr einnimmst, als er verordnet hat. Dass er diesen Verdacht dem Kollegen mitgeteilt hat, ist vollkommen rechtens. Die Schweigepflicht wurde sicher nicht verletzt, da beide Ärzte mit deiner Behandlung betraut sind bzw. waren und es sich beim Verdacht auf BTM-Missbrauch um ein höherwertiges Rechtsgut handelt. Dass Ärzte sich bei Verdacht auf BTM-Missbrauch untereinander kurzschließen und auch mal bei den Apotheken nachfragen, ist vollkommen normal und legitim und dient auch dem Schutz des Arztes vor strafrechtlicher Verfolgung.

Mit dem hippokratischen Eid hat das übrigens gar nichts zu tun.


Es soll normal sein das der eine Arzt mich nichtmehr behandeln will, die Behandlung niederlegt mit den Worten, ich solle mir einen anderen Hausarzt suchen und wenn ich dort bin, dann muß ich erfahren das der alte den neuen angerufen hat und dieser mich auch nicht behandeln will?!? Mich wollen wegen dieser Sache jetzt schon 4 bzw. 5 Hausärzte nicht behandeln, vorher gab es nie Probleme. Wenn ich im Krankenhaus oder bei einem Facharzt bin, dann muß ich jedesmal für alles unterschreiben das sich die Ärzte austauschen und plötzlich ginge das alles so von alleine?! Nein nein ich denke nicht das das rechtens sein kann....

@Deraman

Naja, was du denkst, spielt bei der Sache eher eine untergeordnete Rolle. Wichtig ist, was der Hausarzt denkt, und der denkt dummerweise, dass du einen Abusus betreibst, was übrigens ein sehr weit verbreitetes und viel zu wenig kontrollierbares Problem darstellt. Denk doch mal selbst darüber nach, inwieweit du mit deinem Verhalten überhaupt diesen Verdacht hast aufkommen lassen.

Nun ist dein Hausarzt eben zur Auffassung gekommen, dass aufgrund des von ihm beobachteten Patientenverhaltens kein Vertrauensverhältnis mehr besteht. Außerdem hat er seinen Kollegen gewarnt, denn dieser könnte aufgrund des BtMG bei begründetem Verdacht in ziemliche Schwierigkeiten geraten, wenn er dir unkritisch und ohne Rücksprache mit deinem Hausarzt oder ohne Vorlage eines entsprechenden Berichtes, das gewünschte BTM-Rezept ausgehändigt hat.

Ich habe bzgl. BTM-Missbrauch durch Patienten auch schon so einiges erlebt und kann daher ein gesundes Misstrauen verstehen und auch jedem Arzt nur empfehlen.

  • Ja, der Arzt hat die Schweigepflicht verletzt und seine Kompetenzen überschritten.
  • Ja, nimm dir einen Rechtsanwalt und gehe gegen beide Ärzte vor. Die Erstberatung bei einem Anwalt ist günstig.
  • "Apotheken sperren" geht eigentlich gar nicht. Entweder man hat ein Rezept oder nicht und wenn, dann wird es auch bedient. Freiverkäufliche Arzneimittel unterliegen ja ohnehin keiner namentlichen Abgabe, so dass ein solcher Kauf nicht auffiele.
  • Du solltest dir einfach einen Arzt suchen, der etwas weiter weg praktiziert und den Kontakt mit allen bisherigen Ärzten abbrechen. Dann ist kein weiterer Kontakt zu erwarten.
  • Im übrigen solltest du natürlich dennoch kurz in dich gehen, ob ein Missbrauch tatsächlich vorliegen könnte oder welches Verhalten die Ärzte zu diesem Schluss gebracht hat. Wurden mehr Medikamente verschrieben als nötig oder doppelt verschrieben durch verschiedene Ärzte? Nimmst du nur die Menge, die im Beipackzettel genannt ist? Brauchst du denn wirklich dauerhaft verschreibungspflichtige Schmerzmittel?

"Die Erstberatung bei einem Anwalt ist günstig."

250Euro lt. Gebührenordnung finde ich nicht günstig.

@BRatung

Erstberatung laut Gebührenordnung für Privatmandanten Euro 190,00. Viele Anwälte lassen sich auch auf ein kostenloses Vorgespräch ein, bei dem knapp der Fal und die Chancen erörtert werden. Das kann man auch schon telefonisch anfragen. 

1. Dein alter Hausarzt darf ohne dein Zustimmen nicht den neuen Arzt kontaktieren und Patientenspezifische Daten rausgeben.

2. Je nachdem wie regelmäßig du das Medikament nimmst (täglich?) und wie dein Bedarf ist, ist eine Behandlungseinstellung ein äußerst schwerer Eingriff in dein Wohlbefinden.

3. Apotheken können dich nicht "sperren". Auch dass hier der Arzt wieder vertrauliche Daten rausgegeben hat ist nicht erlaubt.

Ich würde sowohl bei der Ärztekammer Beschwerde einreichen und dich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Je nachdem ob Dir Schäden entstanden sind (Wohlbefinden, Zeit, Geld, Gesundheit, Schmerzen) hast du mehr als gute Chancen. Von der Rausgabe persönlicher Daten ganz zu schweigen.

Gruß Chillersun

Mich würde jetzt aber noch von allen interessieren, ob die Krankenkasse, der Hausarzt oder sonstige, sowas über einen "vermutetten Medikamentenmissbrauch" der Führerscheinstelle weitergeben können bzw. dürfen?