Schmerzensgeld wegen Messerstich

2 Antworten

Zuerst einmal sind das 2 ganz verschiedene  Verfahren, jetzt kommt erst einmal das Strafverfahren und da wird die Person verurteilt oder nicht. Zeugen und Berichte werden dafuer vom Gericht eingefordert und du wirst nur als Zeugen vernommen. Wird wie verurteilt, erhaelt sie eine entsprechende Strafe, entweder eine Geldstrafe oder Bewaehrung oder Gefaengnis. Das Gericht kann ihr auch auferlegen, eine Widergutmachung an dich zu zahlen, aber beantragen kannst du da gar nichts, das kann nur der Staatsanwalt.

Ist sie verurteilt, kannst du in einem Zivilverfahren Schmerzensgeld beantragen, dazu nimmt man sich am besten einen Anwalt. Zeugen brauchst du da kein, die Grundlage ist die Verurteilung im Strafverfahren, da steht alles drin. Du kannst ihr auch privat schreiben, aber ob sie darauf reagiert, weiss man nicht. Passiert nichts, dann muss man das Schmerzensgeld in einem Zivilgerichtsverfahren einklagen. Da wird sie auch verurteilt, die Gerichtskosten und die Anwaltskosten zu tragen.

Allerdings besteht halt immer die Gefahr, dass bei so jemanden nichts zu holen ist, die Person nicht pfaendbar ist (z.B. Hartz IV oder Geringverdiener, keine Vermoegenswerte vorhanden). Dann kann man weder das Schmerzensgeld noch die Verfahrenskosten kriegen, auch wenn die Person dazu verurteilt wurde. Denn wo nichts ist, kann man nichts holen.

Das ist ja das Problem. Sie bezieht Hartz IV und wurde von der Schule geschmissen. Aber mir wurde gesagt,  dass wenn sie Schmerzensgeld von mir bekommt dann müsste sie das irgendwo abarbeiten. Ich selbst kenne mich kaum aus mit sowas aber soweit ich mich erkundigt hab soll das so sein. 

Die Sache mit dem Schmerzensgeld wird während der Gerichtsverhandlung angesprochen, das wird nicht im vorhinein beantragt. Hast du keinen Anwalt? lg Lilo

Ne, einen Anwalt habe ich nicht. Mir wurde gesagt dass iCh in meinem Fall keinen brauche weil ich das "Opfer" bin. Und die Anzeige von meiner Seite aus kommt. Wenn ich einen Anwalt holen würde, müsste ich die kosten erstmal selber tragen.