Schadensersatz, Herd

5 Antworten

Nein, du musst alleine nur den Schaden ersetzen, welchen du verursacht hast. Allerdings, darf der Vermieter nicht einfach Geld von dir verlangen, man muss nämlich erst gucken ob der Schaden bzw. die Verschmutzung entfernbar ist. Wenn ja, hättest du sie entfernen müssen. Also müstest du evtl. sogar gar nicht den neuen Herd bezahlen. Ich würde vielleicht einen Anwalt einschaltet, weil das ist der Punkt wo die Streitigkeiten beginnen! Zudem musst du für den Schaden aufkommen, hat dein Vermieter sich mit dir in Verbindung gesetzt bezüglich des Neukaufes?

Nein, er hat den neuen Herd aufstellen lassen und mir die Kosten bereits abgezogen. (habe versehentlich eine Doppelmiete gezahlt wovon er den Betrag abzog) und ein Anwalt ist im Moment zu teuer für mich.

PS: danke für die schnelle Antwort

Du schreibst hier vom ehemaligen Vermieter. Ist der Mietvertrag beendet und du bist bereits aus der Wohnung ausgezogen? Wie hast du den Beschaffungswert des strittigen E-Herdes ermittelt? Nicht dem Vermieter ist nun ein Schaden entstanden sondern dir. Du solltest jetzt dem Vermieter eine Schadensersatzforderung über die Differenz Zeitwert E-Herd und Beschaffungswert Gasherd stellen und die Herausgabe des verschmutzten E-Herdes verlangen. Wenn der Vermieter diesen Forderungen nicht Folge leisten kann, weil er den strittigen E-Herd bereits entsorgt hat, kannst du dir den Schrottwert erstatten lassen. Die Transportkosten hätte der Vermieter zu tragen. Dann ginge der Schrottwert in die Schadenssumme mit ein. Nach einer erfolglosen aber nachweisbaren Mahnung deiner Schadensersatzforderung kannst du dann ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang setzen. Dabei solltest du die Verzugszinsen mit berechnen. Wenn der Vermieter innerhalb 14 Tage nach Zugang widerspricht, dann könnte Klage auf der Basis des Mahnverfahrens erhoben werden. Hier wäre die Hilfe eines Anwaltes möglich. Prozesskostenhilfe des Gerichtes kann bei geringem Einkommen gewährt werden.

Hat der Vermieter dich nicht aufgefordert, binnen einer Frist (zwei Wochen) die Verschmutzung zu entfernen? Wenn nicht, musst du nix zahlen. Wärest du in Verzug geraten, hätte er die Reinigung beauftragen können und dir die Rechnung stellen dürfen. Aber gleich ein neuer Herd? Noch dazu einen anderen teueren? Wenn, dann einen gleichwertigen und zum Zeitwert (neu für alt). Wie viel Zeit ist seit Wohnungsrückgabe und Forderung vergangen? Wenn's mehr als sechs Monate sind ist die Forderung verjährt. Du hast hier also mehrere Optionen um die Forderung zu prüfen.

Grds. bist du zu mängelfreier Übergabe verpflichtet, Kommst du der nicht nach, darf der VM nach Inverzugsetzung den Schaden auf deine Kosten beheben :-)

Ein Austausch wäre rechtens, wenn eine Reinigung unmöglich oder Instandsetzung (Garraum aus- und einbauen) unwirtschaftlicher wäre als Ersatzbeschaffung.

Und zwar nicht nur das Gerät selbst, sndern auch Anfahrt, Lieferung, Emtdoegung und Montage - aber nur zum Zeitwert der beschädigten Sache in gleicher Art und Güte.

Ob sich demnach eine Differnz überhaupt ergibt oder sich dafür Rechtsverfolgung lohnt, musst du selst ausrechnen. Die Anwalts- und Gerichtskosten müsstest du dann vorstrecken und bei einem Vergleich selbst tragen :-(

G imager761

Aber nur für einen gleichwertigen E-Herd und das nur neu für alt. Es darf nur der Zeitwert in Rechnung gestellt werden.

Du bist nur zum Ersatz des Zeitwerts des Herdes verpflichtet. Der Ersatz des Herdes ist Vermietersache. Dafür zahlst du schließlich Miete.

Du bist nur zum Ersatz des Zeitwerts des Herdes verpflichtet

Nein, zur Schadensbehebung

Der Ersatz des Herdes ist Vermietersache. Dafür zahlst du schließlich Miete.

Nein, für bestimmungsgemäße Nutzung: Schadensbehebung zahlt immer der Mieter :-O