Schaden kurz nach Hauskauf - Welche versicherung zahlt?

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Hat schon die Eintragung im Grundbuch stattgefunden? Bist Du schon von der Versicherung vom vorherigen Besitzer angeschrieben worden? Wo ist der Rohrbruch? Hatte der Vorbesitzer in seiner Wohngebäudeversicherung das Risiko "Leitungswasser" mit vergesichert?

Ja, ein eintrag hat schon stattgefunden. Von der Versicherung bin ich letzte Woche angeschrieben worden den Sätzen: Das Wohnhaus ist bei uns versichert und die Versicherung sei auf mich übergegangen. Ich soll aber auf einem anderen Blatt die Übernahme der Versicherung noch bestätigen. Der Rohrbruch ist irgendwo im Gästeklo, die genaue Stelle konnte ich noch nicht feststellen. Leitungswasser ist mikt versichert. Der Schaden betrifft auch nur die Reparatur, denn ich habe den Rohrbruch unmittelbar bemerkt, die Hauptwasserleitzung abgestzellt und so ist kein weiterer schaden entstanden. Danke für die Antwort.

@Wassertier

Dann ist doch alles bestens. Bestätige die Versicherung, melde den Schaden und alles wird gut.

Also eine Hausrat habe ich sicher, denn die habe ich nicht gekündigt und von der alten auf die neue Wohnung umgeschrieben. In meinem Fall brauche ich aber die Wohngebäudeversicherung, und die übernimmt man meiner Meinung nach mit dem Hauskauf, da es eine Pflichtversicherung ist und ein Haus nicht NICHT versichert sein darf. Weiß es jemand sicher?

In meinem Fall brauche ich aber die Wohngebäudeversicherung, und die übernimmt man meiner Meinung nach mit dem Hauskauf, da es eine Pflichtversicherung ist und ein Haus nicht NICHT versichert sein darf.

du hättest dich innerhalb von 14 tagen,nach umschreibung im grundbuch, bei der versicherung melden müssen,was du nicht getan hattest,auch hattest du der versicherung nicht geantwortet,die sich vor kurzem bei dir gemeldet hatte---den schaden trägst du. sei froh,dass das haus nicht gebrannt hatte!

@gansh

Hallo... jetzt machen wir mal einen Deckel drauf. Hier wird ja jede Menge Mist erzählt. Rechtlich sieht es nach meinen verständnis wie folgt aus:

Wer sein Gebäude verkauft, hat kein Sonderkündigungsrecht. Es kann höchstens ordentlich gekündigt werden. In Deutschland ist gesetzlich geregelt, dass bei einer bestehenden Gebäudeversicherung diese auf den neuen Eigentümer automatisch übergeht. Der Grund hierfür liegt in der Vermeidung einer Versicherungslücke für den Erwerber. Nach dem Eintrag des neuen Eigentümers ins Grundbuch überträgt sich die Gebäudeversicherung also automatisch auf ihn, sofern eine Versicherung bestand. Weil man jedoch niemanden dazu verpflichten kann, die Police des Verkäufers fortzuführen, steht dem Erwerber ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Frist zur Kündigung beträgt einen Monat. Sie beginnt mit dem Grundbucheintrag (es gilt der Tag, an welchem das Schreiben zur Bekanntgabe der Grundbucheintragung eingeht), dem Tag der Kenntnisnahme über die bestehende Gebäudeversicherung bzw. im Falle einer Zwangsversteigerung mit dem Zuschlag im Versteigerungsverfahren.

Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung (mehr)!

  1. Also .... solange die Prämien für die noch bestehende Wohngebäudeversicherung bezahlt wurde, ist natürlich das Haus versichert. Es ist nämlich völlig egal wer der Versicherungsnehmer ist, da letztlich das Haus versichert íst und nicht die Person

  2. Bei der Hausrat sieht es anders aus, da ja sicherlich die ausgezogene Partei Ihren Umzug bei der HR-Versicherung gemeldet hat. Wenn Ihr das auch getan habt, so habt ihr auch Versicherungsschutz.

Nein bist du nicht, da du den Übernahmevertrag nicht unterschrieben und auch keine andere Versicherung abgeschlossen hast wirst du auf den Kosten hängen bleiben.

Hausrat übernimmt grundsätzlich keine Kosten an Sachen welche mit dem Gebäude verbunden sind.