Sanktion durch Nichtantritt bei einer neuen arbeitsstelle?

9 Antworten

Ich schätze mal, dass eine Sperre beim Alg bei eigenmächtiger Kündigung bzw. Nichtantreten einer Arbeitsstelle gerechtfertigt ist und euer Widerspruch zwecklos ist.

Wenn er den Vertrag schon unterschrieben hat,dann hätte er schriftlich kündigen müssen und selbst wenn er das gemacht hätte,würde eine Sanktion folgen,wenn er dem Jobcenter keinen wichtigen Grund für die Arbeitsaufgabe nennen und belegen könnte !

Es steht ihm natürlich frei gegen diese Sanktion in Widerspruch zu gehen und notfalls sogar vor das Sozialgericht zu ziehen,aber selbst da wird er keine Chance haben dass das Jobcenter diese Sanktion zurück nehmen müsste,wenn er keinen wichtigen Grund nachweisen kann.

er hat unentschuldigt auf arbeit gefehlt und wurde daher gekündigt. man meldet sich nicht über whatsapp ab, was ist das denn für ein typ? entweder man geht arbeiten oder man ist krank mit krankenschein - dann meldet man sich früh vor dem arzt telefonisch ab.

eine kündigung erfolgt immer schriftlich. hat er die eingereicht und ist vernünftig aus der firma ausgeschieden? oder wurde er dann irgendwann gekündigt seitens des arbeitgebers, weil er unentschuldigt fehlt von der arbeit?

naütrlich ist hier eine sanktion völlig gerechtfertigt und ein widerspruch ist chancenlos. vielleicht lernt er so, dass arbeiten nicht immer spaß ist.

Wenn man einen Job kündigt, muss man mit Sanktionen rechnen.

Nach 3 Tagen hätte man vor allem noch warten können, ob die Einarbeitung noch besser wird. Die können sich jetzt rausreden, dass gerade keine Kapazitäten dafür waren und er einfach nur hätte etwas warten müssen.

Wenn im Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe vorgesehen ist (das kannst nur Du wissen, was Du unterschrieben hast, Bekannter) ist das selbstverständlich gerechtfertigt.

Eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses hat schriftlich zu erfolgen (auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift und nicht per Twiiter, facebook, instagram ode rwhatsapp, Bekannter)