Samsung Galaxy S4: Garantieanspruch bei Root / Knox Warranty Void 0x1
Hallo, ich wollte im allgemeinen mal fragen in wie fern die Garantie erlischt, wenn ich mein Samsung Galaxy S4 roote. Damit schaltet sich ja Knox Warranty Void auf 0x1 und damit soll meine ganze Garantie weg sein. Aber wie sieht es denn nun aus, wenn mein Bildschirm kaputt ist, bzw einen Gelbstich unten hat? Das kann unmöglich ein Root fabrizieren!
Auch ist mein S4 nun schon 1 Jahr alt. Und mein Vater behauptet, dass ab 6 Monaten die Beweislast bei mir läge, ich also beweisen muss, dass ich das nicht gemacht habe. Aber wie soll man das denn beweisen? Ich habe ja keine Überwachungskamera an meinem Handy, die zeigt, dass ich den Bildschirm nicht "geschlagen", mit Messern bearbeitet und auch nicht runtergeworfen habe! Oder ist diese Behauptung falsch?
4 Antworten
Wenn der Knox Warranty Counter auf 0x1 steht(was ja bekanntlich irreversibel ist) erlischt prinzipiell die Garantie.Die gesetzliche Gewährleistung gilt weiterhin,allerdings wie dein Vater gesagt hat,gilt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr nicht mehr.
Ich hab allerdings schon häufiger bei Android-Hilfe und xda gelesen,dass Leute Geräte mit Defekt und Knox auf 0x1 eingeschickt haben und auf Garantie repariert bekamen.Anscheinend schauen die die beauftragten Werkstätten zum Teil nicht so genau hin.Übrigens gibt es auch Rootmethoden bei denen eFuse nicht aktiviert wird,z.B Towelroot.
Ja, ich bin auch bei Android-Hilfe... Da höre ich das auch. Da ich aber einen CustomROM (OmegaDroid) benutze, wäre der Counter so oder so auf 0x1...
Ich werde das Gerät einfach mal einschicken... Mal sehen.
Nach geltendem Garantierecht hat der Papa recht.Auch wenn der Gelbstich nicht vom rooten stammt wird Samsung diese Manipulation (das Rooten) als Grund für das Erlöschen des Garantieanspruchs nehmen ,da ja nun mal am Originalzustand manipuliert wurde.
Und könnte man es so vereinbaren, dass man nur den Bildschirm einschickt
Nur zum Unterschied zu einem Laptop,wo man den RAM einfach rausnehmen kann,lässt sich der Touchscreen eines Handys nicht einfach so abmontieren(zumal das ja wieder ein Erlischen der Garantie bedeuten würde)
Ich bin mir ziemlich sicher , dass du keinen Garantieanspruch hast. Zu 1000%
Das stimmt!
Und könnte man es so vereinbaren, dass man nur den Bildschirm einschickt? Auf dem Handy könnten ja auch Daten sein, die niemand sehen darf. Meine Mutter arbeitet im Prüfdienst und da ist es auch so mit ihrem Dienstlaptop gewesen, als der RAM defekt war... Auch wenn das hier nicht zutrifft, aber es wäre doch ein Grund dafür!