Sachen auf EBay verkaufen - Gewerbe anmelden?
Hallo zusammen, in meiner Freizeit male ich gerne auf Glas, Leinwand oder Papier. Da ich das nicht alles bei mir in der Wohnung aufhängen kann und es zum wegwerfen zu schade ist, kam mir der Gedanke, das ganze auf EBay zu verkaufen. Jetzt natürlich nicht für Unsummen, jedoch für ein paar Euro für Farbe oder Ähnliches. Ich bin damit nicht auf Gewinn aus und möchte damit auch nicht meinen Lebensunterhalt bestreiten, obwohl es schon schön wäre, wenn etwas hängen bleibt.
Daher meine Frage: Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?
Danke schon mal!
Lukas
7 Antworten

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

Ich bin damit nicht auf Gewinn aus
Wenn du das Zeug zum Einkaufspreis verscherbelst (maximal exakt so viel, wie die auf dem Bild verwendeten Farben kosten), ist es kein Gewerbe und muss nicht angemeldet werden. Sobald du da aber einen Cent drüber gehst, hast du eine Gewinnerzielungsabsicht (egal ob du sagst, du hättest keine) und führst damit einen Gewerbebetrieb, der als solcher anzumelden ist. Und danach hört sich dein nächster Satz von wegen "es wäre schön, wenn was hängen bleibt" halt schon an. Das Gewerberecht kennt da auch keine Freibeträge. Gewinnerzielungsabsicht, egal wie hoch, schließt auf ein Gewerbe.

"Ich bin damit nicht auf Gewinn aus ....., obwohl es schon schön wäre, wenn etwas hängen bleibt."
Das ist der entscheidende Satz !
Wenn du deine Werke zum Selbstkostenpreis anbietest, besteht keine Gewinnerzielungsabsicht und das ist kein Gewerbe. Wenn du aber hoffst, dass etwas hängen bleibt, hast du eine Gewinnerzielungsabsicht und das ist ein Gewerbe. Wie viele Stücke du monatlich verkaufst ist egal. Auch die Höhe der Einnahmen ist unerheblich. Es zählt nur die Absicht, denn auch Unternehmen, die Verluste machen müssen angemeldet sein.

Hast du ein Gewinnerzielungsabsicht, ist es ein Gewerbe.
Du kannst dann zwar deine Kosten ansetzen, aber auch als "Kleingwerbetreibender" ist das ein nicht zu unterschätzender Aufwand.

Dein Satz sollte mit einem: "Danke für deine Mühe und deinen Einsatz, nett das du mir deinen Sachverstand zur Verfügung stellst und das, für mich, kostenlos. Ich habe eine Nachfrage..."


*hm....* auch mit etwas abstand muss ich sagen, ich bleibe bei meiner Einschätzung.
Aber schön, dass du mich nochmal zum nachdenken gebracht hast, ich danke dir.

Das klingt gewerblich. Melde ein Gewerbe an, bzw. lasse dich sachkundig beraten.
Da die Strafen nicht unerheblich sind sollte es jemand sein der sich mit der Materie gut auskennt.
Gewinn erzielen ist nicht meine Absicht. Würde das halt so machen, wie gebrauchte Dinge auf EBay zu verkaufen. Wie so ein alter Monitor oder so...