Rundfunkbeitrag trotz BAföG?

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Nur wenn du tatsächlich BAföG-Leistungen beziehen würdest, könntest du dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu würde es genügen, wenn du z. B. 5 € BAföG bekämst. Da du aber gar nichts bekommst, weil deine Eltern trotz Kreditabzahlung für ein Haus über ein zu hohes Einkommen verfügen, kannst du auch nicht befreit werden.

Innerhalb einer WG muss aber nur einer der Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlen. Die anderen WG-Mitglieder, soweit sie nicht befreit sind, müssen sich intern aber beteiligen. D. h. bei einer 3er-WG zahlt einer und die anderen beiden beteiligen sich mit je 17,50 € für je 3 Monate.

Du bekommst kein Wohngeld, weil die Förderung von Studenten ausschließlich über das BAföG geschieht.

ja. "Förderung". In Höhe von 0,00€. Danke für die detaillierte Antwort. Auch wenn das natürlich nicht wirklich das ist, was man hören will.

. Wohngemeinschaft (WG)

Unabhängig davon, mit wie vielen Personen Ihr zusammenwohnt, gilt: Es fällt für die Wohnung insgesamt nur ein Beitrag in Höhe von 17,50 Euro monatlich an. Für diesen Betrag müssen alle Mitbewohner aufkommen, die nicht von der Beitragspflicht befreit sind. An den Beitragsservice abführen muss den Beitrag aber nur einer. Wer das ist, entscheidend Ihr. 

Was ist zu tun?

Zieht Ihr in eine WG ein, müsst Ihr Euch mit größter Wahrscheinlichkeit nicht beim Beitragsservice anmelden, weil schon einer Eurer Mitbewohner den Beitrag für die Wohnung zahlt. Dieser wird Euch aber bitten, Euch an den Kosten zu beteiligen. So solltet Ihr es auch als WG handhaben, wenn neu jemand einzieht. Falls Ihr BAföG bezieht, solltet Ihr Euch befreien lassen, damit Ihr Euch weder anteilig am Rundfunkbeitrag beteiligen müsst noch in Anspruch genommen werdet, falls der zahlende Mitbewohner auszieht oder sich ebenfalls befreien lässt.

https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/rundfunkbeitrag-fuer-studenten.php#p6c

Du musst Dich an die Kosten beteiligen. Wenn Deine Eltern Dich nicht unterstützen musst Du halt einen Nebenjob annehmen.

  • Studierende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG haben, können grundsätzlich kein Wohngeld erhalten, es sei denn, es liegt eine der folgenden Ausnahmen vor.
  • Wohnt ihr in einer Wohngemeinschaft mit anderen Studierenden oder sonstigen Personen zusammen, mit denen ihr nicht familiär verbunden seid, gilt Folgendes: Seid ihr alle Mieter der Wohnung, kann jeder für sich einen Wohngeldantrag stellen (sofern ihr nicht dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch habt). Das Gleiche gilt, wenn einer Hauptmieter ist und die anderen Untermietverträge abgeschlossen haben. Hat nur eine Person die Wohnung gemietet und gibt es auch keine Untermietverträge, ist nur der Mieter wohngeldberechtigt. Die Miete für die Wohnung wird in diesem Fall um den Pro-Kopf-Anteil jedes Mitbewohners an der Miete gekürzt.

https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/wohngeld.php

Empfehlung den Link mit allen Möglichkeiten durchzulesen, es gibt so viele Informationen dazu.https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php

Danke für die Antwort. Auch wenn nicht alles davon für mich relevant ist.Und für einen Nebenjob habe ich leider keine Zeit.

.... da kann aber etwas nicht stimmen, denn so einen Ablehnungsgrund vergibt das Studentenwerk nicht. Wie ist denn der Widerspruch ausgegangen?

Wurde ein Stipendium geprüft, ich denke an das ev. Studienwerk in Villigst?

Merke: Die Eltern müssen nur leisten, wenn sie denn können. Dies wird aber nicht nach dem BAföG mit seinem läppischen Pauschalen ermittelt, sondern nach dem deutlich besseren BGB. Dort werden dann auch die Kosten für die Unterkunft in voller Höhe abgezogen.

Wurde das denn gar nicht von dir geprüft und ein Antrag auf elternunabhängige Vorausleistungen erst gar nicht gestellt?

Wohngeld/Lastenzuschuss bekommen ggf. die Eltern, so in meinem Fall.

Danke für deine Antwort, aber ich bin trotzdem etwas verwirrt.

Das Studentenwerk hat das BAföG ja nicht abgelehnt, sondern auf 0,00€ festgelegt. Einen Antrag auf Vorrausleistung habe ich bereits gestellt, allerdings zurückgezogen, da meine Eltern mir den theoretischen BAföG-Betrag, den ich ohne das Haus bekommen würde, von dem Hauskonto nehmen (eigentlich nicht dafür gedacht). Denn im Falle einer Vorrausleistung muss die gesamte Summe nach dem Studium von deinen Eltern an den Staat zurückgezahlt werden.

Also bekommen deine Eltern dein Wohngeld? Würde mich wundern.

Und was meinst du mit BGB?

@Maximilian132

.... ist doch egal, die Wertung ist gefallen.

Wohngeld kann ich laut der Bürgerbüro-Website nicht beantragen, da ich "BAföG-berechtigt" bin

Das heißt du hast garnicht erst einen Antrag gestellt und verlässt dich auf die Webseite? Meines erachtens ist man mit einem 0€-Bescheid nicht Bafög berechtigt.

klar ist man bafögberechtigt, sonst wäre eine generelle Ablehnung gekommen. der Betrag 0€ bedeutet dass die Eltern so viel verdienen dass es kein Bafög gibt. ändert sich das, kann man Bafög beziehen da man bafögberechtigt ist. hier hat jemand dem Grunde nach Berechtigung auf BAföG aber der Höhe nach nicht...

@Fortuna1234

Klingt spitzfindig, ist aber dem bürokratischen Wahnsinn in Deutschland zuzutrauen.

Ist Fakt. man muss es nur wissen ;)

Ja das kann sein. Du bist dem "Grunde nach" förderberechtigt, das heißt du befindest dich generell in einer Bafög-föderfähigen Ausbildung.
Du bekommst kein Bafög, da deine Eltern genug Einkommen haben. Du bist also nicht bedürftig. Das heißt auch keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag.