Ruhestörung wieviel Uhr?

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Die hauptsächlich von den Gästen durch laute Gespräche verursachten Geräusche (verhaltensbedingter Lärm) unterliegen den Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG Bln) wonach es von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags verboten ist, Lärm zu verursachen, durch den jemand (erheblich) gestört werden kann.
Quelle