Rückzahlung Weihnachtsgeld bei befristetem Vertrag

2 Antworten

Arbeitnehmer befassen sich vor oder bei einer Kündigung häufig mit der Frage: "muss ich das Weihnachtsgeld bei Ausscheiden im nächsten Jahr an den Arbeitgeber zurückzahlen?"

Generell gilt: Einmal gezahlte Gelder darf der Arbeitnehmer auch behalten. Eine gesetzliche Pflicht zur Rückzahlung gibt es nicht. Handelt es sich um ein "echtes" 13. Monatsgehalt, muss es in keinem Fall zurückgezahlt werden. Denn das Entgelt ist in diesem Fall für die Arbeit im abgelaufenen Jahr gezahlt worden. Anders sieht es allerdings aus, wenn das Weihnachtsgeld als Gratifikation gezahlt wurde. Eine Gratifikation ist als Entgelt für vergangene und ggf. zukünftige Dienste zu sehen.

Eine Pflicht zur Rückzahlung von Weihnachtsgeld besteht nur, wenn im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung eine entsprechende Rückzahlungsklausel vereinbart worden. Der Arbeitgeber ist dabei an gewisse Grenzen gebunden, die die Rechtsprechung wie folgt gezogen hat:

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/rueckzah.htm#ixzz2IXvIRQNy

Kommt drauf an, was arbeits- oder tarifvertraglich genau dazu vereinbart ist.