Rückwirkend Kündigen (Arbeitnehmer)

3 Antworten

Erstens hört sich das wie der Versuch der Manipulation gegen über den Sozialversicherungsträgern an, wie es Der Schopenhauer in seiner Antwort schon angedeutet hat - und diese Rückdatierung wäre Betrug.

Zweitens kann das Arbeitsverhältnis - da es sich ja offensichtlich um ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund gehandelt hat - sowieso nicht gekündigt werden (es sei denn, die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung wurde ausdrücklich im Arbeits- oder einem anzuwendenden Tarifvertrag vereinbart), da das Teilzeit- und Befristungsgesetz nur eine Beendigung durch Fristablauf vorsieht (§ 15 Abs. 1 und 3).

Dazu käme noch, dass dann durch das Eintreten einer Pause seit der letzten Befristung rechtlich keine erneute Befristung ohne Sachgrund mit diesem Arbeitgeber erlaubt wäre.

Der Rat: Lass die Finger davon!

Du musst dir dann darüber im Klaren sein, dass du dann im Januar nicht krankenversichert warst.Den Beitrag musst du dann selbst zahlen.

Was soll das überhaupt heißen, dass das sozialversicherungstechnische Vorteile hat? Für wen denn?

Eine rückwirkende Kündigung ist technisch gar nicht möglich. Die Firma musste doch bis spätestens 10. Januar den Beitrag entrichten. Wie soll das denn gehen?

Den Beitrag zahle ich als Student eh selbst. Damit haben die gar nichts zutun. Es wäre nur so, dass nach Ablauf eines Jahres für die Firma SV Beiträge anfallen würden. Daher ist gängige Praxis, die ANs (wenn es zwischendurch gerade passt) für 2 Monate aus dem Vertrag zu nehmen und danach fängt das Jahr mit neuem Vertrag von neuem an zu laufen.

Aber da es gar nicht möglich ist, scheint mir das alles recht dubios und ich werde denen keine Kündigung schicken. Nachher blühen mir deswegen noch rechtliche Konsequenzen...weil ich denen einen Gefallen tun wollte.

Das hört sich alles wie Betrug an den Sozialversicherungsträgern (also an allen Beitragszahlern) an. Rückwirkend kann man nicht kündigen...