Rückgaberecht bei Privatkauf wegen arglistiger Täuschung?

3 Antworten

Wenn es den Kaufpreis wert ist, würde ich mich hierbei an einen Anwalt wenden, auch wenn es sich um einen Privatkauf handelt. Der Verkäufer hat hier wissentlich falsche Angaben gemacht. Das kann nicht rechtens sein.

Nope, die Ausrede zieht nicht. Bevor man zusichert, dass die Maschine aus einem bestimmten Herstellungsjahr stammt, muss man sicherstellen, dass das auch stimmt - anhand von Kaufbelegen oder eben durch Rückfrage beim Hersteller. Das hat die Verkäuferin nicht getan. Hier gilt aber ebenso wie bei anderen Rechtfällen, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Ihr Job wäre gewesen, sicherzustellen, dass die gemachten Aussagen absolut korrekt sind. Auch bei einem Privatkauf kann auf Rückgabe/-nahme und Erstattung gepocht werden, nämlich genau in deinem Fall: Hier wurde etwas zu Bedingungen verkauft, die sich als falsch herausgestellt haben.

Melde dich bei eBay und schreibe einen entsprechenden Kommentar, wenn der Verkäufer sich nicht rührt. Den Kommentar lässt du so lange öffentlich stehen, bis die Sache geregelt ist.

Hier echt hilfreiche Infos:

http://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/6830-ebay-kleinanzeigen.html

Hier ein Auszug; Kursivdruck von mir nachträglich eingefügt:

Gewährleistungsausschluss zwischen Privatpersonen ist erlaubt

Auch bei Verträgen zwischen Privatpersonen stehen dem Käufer erst einmal alle Gewährleistungsrechte zu, wenn die verkaufte Sache mangelhaft ist. Der Käufer hat dann verschiedene Rechte, beispielsweise auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung und schließlich Schadensersatz. Allerdings können Privatverkäufer die Gewährleistungsrechte bei eBay Kleinanzeigen – wie auch auf der Auktionsplattform von eBay – ausschließen. Dies ist zwischen Privaten Vertragspartnern erlaubt. Allerdings nur, wenn der Verkäufer Mängel der Ware nicht arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Auch beim Verkauf Privat an Privat gilt der Gewährleistungsausschluss aber nicht automatisch. Der Verkäufer muss deutlich darauf hinweise, dass es sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung handelt.

Wurde denn noch vor dem eigentlichen Abschluss des eigentlichen Kaufhandels darauf hingewiesen, dass Gewährleistung ausgeschlossen ist? Wenn nicht, ist dieses Argument ohnehin hinfällig. Wenn ja, ist die Angabe des Herstellungsjahrs ja durchaus als Täuschung aufzufassen, und als arglistige obendrein, denn es darf ja wohl vorausgesetzt werden, dass dich eine 13 Jahre alte Maschine von vorneherein nicht interessiert hätte.

Seh ich genauso. Sie fragte nur arrogant ob Sie denn nicht ihre Pflicht erfülle und das Sie schon vorher wusste das es mit mir nur Ärger gibt. Allein diese Arroganz ist ein Grund für mich Sie "bluten" zu lassen. Ich berichte wie die Sache ausging. Vielen Dank.

So schnell kann es gehen. Nachdem ich den Anwalt erwähnt habe darf ich die alte Schleuder morgen zurückbringen. Ist zwar ärgerlich wegen der Fahrtkosten, aber das ist es mir wert. Danke euch sllen.

Normalerweise müsstest du sie, wie du schon sagst, aufgrund von "arglistiger Täuschung" wieder zurück geben können. Das hat dann auch mit Privatkauf und zuvor ausgeschlossener Rücknahme und Garantie wenig zu tun.

Ich würde mit einer Anzeige und/oder dem Anwalt drohen - wenn das nichts bringt, es tatsächlich durchziehen und diese Instanzen tatsächlich einschalten.

Aber in der Regel bekommen "Privatleute" schon weiche Knie wenn sie nur das Wort Rechtsanwalt lesen ;-)