Roller 50ccm fährt 70 | Konsequenzen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erlöschen der Betriebserlaubnis und die Karre wird abgeschleppt..bei der Dekra demontiert und der Sachverständige schreibt nen 6 seitigen Mängelbericht. Danach darfst du den zusammenbauen und abholen..

Ok, müsste ich denn Strafe zahlen oder würde sich meine Probezeit verlängern?

@bvbfan23

Strafe um die 600€ sowie in der Probezeit zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit. Also lieber zu Fuß nach Schalke^^

@biervorrat

Ok danke. :D

Wenn nicht im Besitz von A1 = Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Gibt auf jeden Fall zusätzlich zur Gerichtsverhandlung und Geldstrafe 6 Punkte und dass bedeutet in der Probezeit zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Ob' s das wert ist?

Ok, danke. Wahrscheinlich ist es das nicht wert, ich fahre jetzt schon seit August so und bin Gott sei dank noch nicht erwischt worden. Würde es denn was ändern, wenn ich den Führerschein Klasse A2 (denn den mache ich grade) hab?

  • Erlöschen der Betriebserlaubnis = 50 Euro + 3 Punkte (VOwi)

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis = siehe § 21 StVG (Straftat)

  • ggf. Einziehung des Rollers als Tatmittel (wäre dann weg und dient z.B. der Polizei als Schulungsobjekt)