Rohrbruch und Gebäudeversicherung?

2 Antworten

Selber reinigen darf man schon - es muss halt nur "fachmännisch" gemacht werden - wenn ihr aber z.B. mit einer Kettenschleuder in einem Eternit-Rohr wart, dann könnte dass schon zu einem Versicherungsverlust führen.

AWENO 
Fragesteller
 09.02.2016, 19:10

Also bis vorhin wusste ich nicht, was ein Kettenschleuder ist... Nein, wir haben nur eine Abflussspirale benutzt.

BrilleHN  09.02.2016, 19:21
@AWENO

Ich selber bin kein Freund von diesen Spiralen - da kann man sich schnell mal verhaken und der Dreck fließt auch nicht gleich ab sondern könnte sich in einer Ecke stapeln.

Ich bevorzuge einen Hochdruckreiniger mit einem speziellen Schlauch - der frisst sich selber durch das Rohr und spült den Dreck auch gleich mit weg - man darf nur nicht den Fehler machen, den Hochdruckreiniger einzuschalten bevor man den Schlauch einen Meter weit in das Rohr geschoben hat ;-)

Aber das beste in meinem Leben war die Reinigungsklappe von einem vollen Abwasser-Rohr über Kopf zu öffnen....

AWENO 
Fragesteller
 09.02.2016, 19:47
@BrilleHN

Also Hochdruckreiniger steht schon auf der Einkaufsliste ;)) Auch wegen anderen Möglichkeiten... Nun sitzen wir leider schon in Schlamassel und ich möchte wenigstens abschätzen können, was uns bevorsteht.

BrilleHN  09.02.2016, 19:59
@AWENO

Kommt auf die Leitung an - bei uralten Eternit-Rohren macht es eigentlich keinen Sinn nur zwei Meter kaputtes Rohr zu ersetzen, aber wenn sie mehr machen, dann ist es keine Reparatur sondern eine Sanierung.

Normaler Weise könntet ihr das auch alles selber machen - die Wand ist schnell offen und HT-Rohr kostet auch nicht die Welt. Blöd wird es wenn auch die Abwasserrohre zu einem oder mehreren Hänge-WC getauscht werden sollen.

AWENO 
Fragesteller
 10.02.2016, 16:55
@BrilleHN

Ja, über das "selber machen" haben wir auch schon nachgedacht... Nun möchte ich das mit so wenig Zerstörung machen, wie es geht. Und da beginnen schon die Probleme: Problem Nr. 1: Wo ligt die Verstopfung? Unser Bad ist recht klein und da befinden sich die Badewanne, die Duschkabilne, Kloschüssel und Waschbecken. Also vier Abflussstellen, die irgendwo in der Wand/ unter  dem Boden zu einer "Sammelstelle" zusammenlaufen. Wir wissen etwa wo, aber... Problem Nr. 2: Das Bad befindet sich im ersten Stock. Das große Abflußrohr wird erst vertikal nach unten abgeknickt und dann - wenn der Boden erreicht ist - noch einmal horisontal geknickt und verläuft dann horisontal zur Strasse. Also zwei "Knickstellen"... Problem Nr. 3: Wasserschaden: die Wasserflecken an der Wand sind zwar getrocknet, aber wir haben das Bad auch seit Montag nicht benutzt. Wo liegt die undichte Stelle und ob das die Angelegenheit von der Gebäudeversicherung ist - wissen wir nicht. Aber der Fachmann von der Versicherung hat mir heute am Telefon gesagt, er könne erst was machen, wenn die Verstopfung beseitigt wurde. Und die Kosten (wird wohl mit der Kamerasichtung etwa 300,€ kosten) trägt die Versicherung nicht. Wenn wir uns an die Beseitigung selbst ranmachen, müssten wir etwa 2m Wand unten aufmachen (Fliesen), Kloschüssel abmontieren (das kleinste Übel) und eventuell den Sokel der Duschkabine und darunter gelegte Schaumbett ebenfalls abmachen. Und danach wieder zumachen. Ich weiß nicht... Wir sind zwar handwerklich nicht gerade Nieten, aber das alles... Und dann stellt sich noch die Frage, wie die Gebäudeversicherung unsere Initiative sieht...Ach ja, das Haus ist 17 Jahre alt. Die Rohrleitungen sind also definitiv aus Kunststoff. Und das schlimmste: mein Mann vermutet, dass bei der Bau gepfuscht wurde und die obligatorische Neigung von dem Abflussrohr (etwa 3°) wurde eventuell "vergessen", sodass Wasser nicht ordnungsgemäß abfliessen konnte. Das wäre überhaupt der Knaller...((

Ich würde erst einmal davon abraten, die Leitungen mit einem Hochdruckreiniger selbst zu säubern. Folgeschäden können durch diese Methode auftreten und sind dann enorm. Dann sind Auseinandersetzungen mit dem Gebäudeversicherer bis hin zum Rechtsstreit vorprogrammiert. Wollen Sie das?

Daher besprechen den Fall mit dem Versicherer oder noch besser mit dem, bei dem Sie den Versicherungsschutz abgeschlossen haben. Beantragen Sie eine Leckageortung und eine gutachterliche Besichtigung. Dann kann vor Ort geklärt werden, wie man das Problem am besten löst. Diese Lösung empfiehlt sich dann, wenn der Umfang der Reparaturabeiten nicht feststeht.

Ziehen Sie zu dieser Besprechung auch ruhig einen fachkundigen Bekannten hinzu.