Rohrbruch des Nachbarn macht FEWO vorübergehend unbewohnbar
Hallo, für diesen Fall finde ich keine eindeutige Antwort: Unsere FeWo ist durch einen Wasserschaden, verursacht durch Rohrdefekt in der NAchbarwohnung, für ca 4 Wochen unbewohnbar. Den Schaden an der Wohnung übernimmt unsere Gebäudeversicherung. Wer nun kommt für den Mietausfall auf und für die (höheren) Kosten einer adäquaten Ersatz-Ferienwohnung? Ich oder der Nachbar? Versicherungen für Mietausfall bestehen nicht.
3 Antworten

Der Schaden kommt von eurem Nachbarn, also sollt er auch für den Mietausfall aufkommen - vielleicht über deren Haftpflichtversicherung

Ich würde annehmen, daß die Haftpflicht des Nachbarn dafür aufkommen müßte.
Hallo,
Mietausfall ( Schadensersatz in diesem Bezug ) kannst Du nur geltend machen, wenn im Zeitpunkt des Nutzungsausfalls nachweislich auch konkrete Mietangebote bestanden. ( z.B. wenn Ihr einem / mehreren Urlauber (n) deswegen bereits absagen mußtet )
Dann müßte sich der Urheber des Ausfalls um den Ausgleich bemühen. Ihr müßtet ihn lediglich konkret titulieren können.
mfg
Parhalia
In der Tat liegen im Moment Mietverträge für die kommenden 4 Wochen vor
Wenn Ihr das schriftlich habt und stornieren mußtet, dürfte das als Verdienstausfall schon mal anerkennbar sein. Umquartierung nur, wenn gegenüber dem Kunden ( rechtlich ) zwingend Eurerseits und ggf. mit Zusatzkosten für Euch verbunden.
Da ich aber kein Rechtsexperte bin, möchte ich Euch eine Rechtsberatung bei einem Anwalt empfehlen. das kostet nicht die Welt, schafft aber rechtliche und formelle Sicherheit.
Dort könnt Ihr auch nachfragen, in wie weit und ob überhaupt Zeiträume als Verdienstausfall anerkannt werden könnten, für die bis zum Ende der Saison noch keine konreten Mietvertrage bis zum Ende der Raparaturen vorliegen.
Hallo Parhalia, danke für die Meinung. In der Tat liegen im Moment Mietverträge für die kommenden 4 Wochen vor; die Zeit, die die Handwerkerund Troclner aber mindstens brauchen, um alles wieder herzurichten. Somit wäre die Umquartierung und die Kosten vom Verursacher zu übernehmen??? Da der benötigte Zeitrahmen für die Renovierung unklar ist, wird die Wohnung für die Zeit nach der festen Vermietung nicht mehr von unserer Vermietungsgesellschaft beworben. Überlicherweise hatten wir in anderen Jahren aber noch weitere 4 Wochen bis Ende Oktober des JAhres vermietet. Dies können wir dann in den Wind schreiben, oder