Riss bzw. Sprung in der Fensterscheibe, wer kommt für die Kosten auf?

Sprung oben am Rand - (Versicherung, Mietrecht, Fenster) Riss in der Mitte - (Versicherung, Mietrecht, Fenster) Riss unten - (Versicherung, Mietrecht, Fenster)

9 Antworten

Wohngebäudeversicherung inkl. Glas vom Vermieter wäre da jetzt das einfachste um den Schaden + Kosten zu beheben :)

Wenn Du den Schaden nicht verursacht hast, musst Du auch nicht für den Schaden aufkommen.

Den Bildern nach zu urteilen, könnte es sich hierbei um einen Spannungsriss handeln.

Nachdem ich den Schaden der Hausverwaltung berichtete, sagten die mir sie sein nicht zuständg und ich müsste mich direkt an meine Vermieterin wenden. 

Ich nehme an, dass es Eigentumswohnungen sind und Du Dich deswegen direkt an Deine Vermieterin wenden sollst/musst.

Wie so üblich wollte sie es natürlich erstmal abklären und sagte das das MEINE Versicherung übernehem MUSS! 

Schriftliche Mängelanzeige per Einwurfeinschreiben und unter Fristsetzung auffordern den Mangel zu beheben. ( Sie muss erst mal den Mangel beheben lassen, unabhängig davon wer den Schaden verursacht hat, bzw. wodurch er entstanden ist.)

Darauf hinweisen, das deinerseits kein verschulden vorliegt und Du daher nicht für den Schaden aufkommen wirst.

MfG

johnnymcmuff

Eine HRV wäre hier sowieso nicht zuständig, höchstens deine HPV, insofern ein Verschulden deinerseits vorläge.

Ich sehe hier u.U. die Gebäudevers. des Vermieters in der Pflicht. Auch schon deshalb, weil du anteilig mit deinen Betriebskosten die GV des Vermieters mitfinanzierst.

@albatras,

wenn du mit der Abkürzung HPV eine Haftpflichtversicherung meinst liegst du falsch.

Bei der Privathaftpflichtversicherung sind Glasschäden an der eigenen Wohnung ausgeschlossen. Dafür benötigt man eine Glasversicherung.

Ich sehe hier u.U. die Gebäudevers. des Vermieters in der Pflicht.

Auch das ist falsch, Glasschäden durch Bruch oder Riss, sind bei der Wohngebäudeversicherung nicht mitversichert.

Was anderes wäre es, wenn die Fensterscheibe durch einen Hagelschaden oder durch Sturm beschädigt wurde. Aber dies ist hier mit Sicherheit nicht der Fall, da nur die Innenscheibe beschädigt wurde und nicht die Außenscheibe.

@Apolon

Na klar, ohne Glasbruchvers. geht da nichts. Viele Vermieter haben diese (als Baustein), wie auch Mieter. Hier sähe ich vorrangig die des Vermieters in der Pflicht, da ein direktes Verschulden des Mieters nicht nachweisbar sein dürfte. Gibt es keine Glasbruchversicherung (auch diese könnte aber auf Mieter umgelegt werden)  bliebe der Vermieter auf den Kosten sitzen, Vermietung ist immer auch mit Risiken verbunden.

Falsch ist also falsch.

@Apolon

Aber meine PH ordnet Glasbruch gegenüber dem Vermieter. Machen die etwa etwas verbotenes?

@schleudermaxe

I.dT. sind Glasbruchschäden an Mietsachen in der Privathaftpflicht ausgeschlossen, wenn der Versicherer nach den Musterbedingungen des GDV vorgeht - dies wiederum steht natürlich jedem Versicherer frei.

Mit "verboten" oder "nicht verboten" hat das aber nichts zu tun. Schade, dass mit so einer Formulierung hier Verunsicherung betrieben wird...

Du zahlst selber und fertig!  Deine private Haftpflicht ist aufgrund einer Ausschlussklausel nicht zuständig.

@FreierBerater: Mir wirst Du Halbwissen vor und Du glänzt mit Nullwissen!

Halte Dich lieber raus, wenn Du nichts weißt. Im Gegensatz zu Dir werde ich versuchen, Dir zu erklären, weshalb der Mieter hier nicht haftet:

Jemand haftet nur für Schäden, die er fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Niemand muss seine Unschuld beweisen. Vermieter oder WEG müßten vielmehr beweisen, dass der Mieter schuld ist. Dieser Beweis wird angesichts der Sachlage kaum zu führen sein.

Das ist mein Wissen und jetzt darfst Du Dein Wissen, sofern vorhanden, entgegen setzen. Kannst Du das nicht, halte Dich bitte raus hier.